Geschichte Dänemarks

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Die beglaubigte Geschichte Dänemarks erstreckt sich über einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahrtausend. Im Herrschaftszentrum des Wikingerkönigs Gorm der Alte in Jütland erschien auf einem Runenstein der Name Dänemark Mitte des 9. Jahrhunderts zum ersten Mal. Das Land war zeitweilig das Zentrum einer politischen Macht, die vom Nordkap bis zur Elbe, von Grönland bis Estland reichte und zudem als Kolonialmacht Handelsstützpunkte in der Karibik, in Westafrika und in Indien besaß.

Wappen von Dänemark (ca. 1600)

Frühgeschichte

Der um 1400 v. d. Z. entstandene Sonnenwagen von Trundholm, der 1902 in einer Moorlandschaft der ehemaligen Trundholm Kommune im dänischen Seeland gefunden wurde.

Die ersten Menschen tauchten im dänischen Gebiet bereits in der Zwischeneiszeit auf und während der Steinzeit entwickelten sich beeindruckende Kulturen, von denen uralte Dolmengräber ihr steinernes Zeugnis ablegen. Durch die Entdeckung des Eisens und die Entwicklung des Pflugs wurden die Bewohner von Jägern zu sesshaften Bauern.

Über die weiter zurückliegenden Zeiten geben nur die im Land zahlreich gefundenen Altertümer und Notizen der römischen, englischen und fränkischen Chronisten Auskunft. Die Sagenliteratur andererseits, die, während des Mittelalters in Island aufgezeichnet und auch von dem dänischen Chronisten Saxo Grammaticus, etwa 1200, benutzt wurde, ist zwar sehr umfangreich, aber gleichwohl unzuverlässig.

Die dänischen Gebiete waren schon vor der Völkerwanderung von germanischen Stämmen bewohnt: auf den Inseln siedelten Heruler, auf der Halbinsel Sachsen, Angeln, Warnen und andere ihnen verwandte Stämme. Erst Ende des 5. oder Anfang des 6. Jahrhunderts wanderten von Skandinavien her Dänen in die Inselgebiete ein und unterwarfen oder verdrängten die Heruler. Der jütische Volksstamm erscheint erst 540-550 sicher in der Geschichte.

Mittelalter

Königreich Dänemark nördlich des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1190

Frühmittelalter

Nach der Auswanderung der Sachsen, Angeln, Warnen und eines Teils der Jüten gestalteten sich die heutigen Verhältnisse. Dänen besetzten auch den Norden und Osten des eigentlichen Jütlands; die Jüten hielten nur die Mitte und den Westen fest und verbreiteten sich vom 8. Jahrhundert an allmählich über das Gebiet des späteren Herzogtums Schleswig bis über die Schlei und ließen nur die westlichen friesischen Gebiete unberührt. So entstanden von der Eider bis zu den Grenzen der jetzt schwedischen, historischen Provinzen Schonen, Halland und Blekinge eine Anzahl kleiner dänischer Staaten bzw. Gaue nebeneinander, die von Gaukönigen beherrscht wurden.

Der dänische Wikingerkönig Gudfred (804-810), der gegen Karl den Großen Krieg führte, vereinigte bereits alle dänischen Gebiete unter seiner Herrschaft. Nach seinem Tod brachen Streitigkeiten unter verschiedenen Kronprätendenten aus, und einer von diesen, Harald Klak, zog nach Deutschland und nahm 826 in Mainz das Christentum an. Trotz der eifrigen Christianisierungsversuche des Benediktiners Ansgar (801-865) im skandinavischen Norden behauptete sich noch lange Zeit der alte Glauben, so daß Odin (südgermanisch: Wodan) und die Asengötter sich dort noch länger halten konnten, als bei den Südgermanen in Mitteleuropa. Die heidnischen Dänen und Normannen waren damals als Seeräuber gefürchtet, sie unternahmen Raubzüge an den nördlichen Küsten, besonders Englands und des Fränkischen Reichs. Bekannt ist besonders ihr verwegener Angriff auf Paris (885), der nach langer Belagerung zu einem für die Franken wenig rühmlichen Frieden führte.

Fester begründet wurde das dänische Reich Anfang des 10. Jahrhunderts durch Gorm den Alten, der wieder alle dänischen und jütischen Gebiete, Schonen, Seeland, Fünen usw., außerdem noch Schleswig unter einer Herrschaft vereinigte und der vielfach als der erste eigentliche König Dänemarks angesehen wird. Doch vermochten weder er noch sein Sohn Harald Blauzahn der Übermacht Deutschlands zu widerstehen. Gorm wurde von König Heinrich I. besiegt, während Harald dem Kaiser Otto II., welcher siegreich bis an den Oddesund (Limfjord) vordrang, Huldigung leisten und die Errichtung einer deutschen Markgrafschaft vom Danewerk bis zur Eider akzeptieren musste (974). Seitdem verdrängte das Christentum, wenn auch nur langsam, den alten germanischen Glauben.

Hochmittelalter

Schon bald darauf wandte sich die Kraft des noch jungen Reichs nach außen. Haralds Sohn, Sven Gabelbart, begann und der Enkel, Knut der Große, vollendete die Eroberung Englands und Norwegens. Aber diese Machterweiterung hatte keinen Bestand; Norwegen schüttelte das dänische Joch ab, England erwählte, als Knuts Sohn Hardiknut 1042 starb, einen eingeborenen König, und Dänemark selbst kam durch Erbvertrag unter die Herrschaft des Königs Magnus von Norwegen. Doch wurde ein Neffe (Schwestersohn) Knuts des Großen, Sven Estridsson, zunächst Statthalter und nach Magnus' Tod König von Dänemark (1047-1074 oder 1076); er begründete die Dynastie der Ulfinger und stellte die Unabhängigkeit des Landes von neuem wieder her, mußte aber die Oberhoheit des deutschen Kaisers anerkennen. Seine fünf Söhne bestiegen nacheinander den Thron: Harald Hen (1074-80), Knut IV., „der Heilige“ (1080-86), Oluf Hunger (1086-95), Erik Ejegod (1095-1103) und Niels Svensson (1104-34).

Erik Ejegods Sohn, Knud Lavard, war Herzog in Schleswig („Südjütland“) und wurde vom Kaiser Lothar zum König der Abodriten ernannt. Nach seiner Ermordung 1131 durch seinen Vetter (Niels' Sohn), Magnus Nielsson, zerrissen blutige innere Kriege das Reich, bis Waldemar I. („der Große“) (1157-82) den Frieden und die Reichseinheit wiederherstellte. Während der letzten Bürgerkriege war von den streitenden Prätendenten Kaiser Friedrich Barbarossa als Schiedsrichter und oberster Lehnsherr über Dänemark anerkannt worden, und auch Waldemar leistete ihm noch die Huldigung (1162). Aber Waldemars Sohn, Knut VI. (1182-1202), konnte bereits ungestraft die Lehnspflicht verweigern, so daß seit dieser Zeit das Verhältnis nicht mehr erneuert wurde; vielmehr trat Dänemark jetzt wieder als erobernde Macht auf.

Bereits Waldemar I. hatte die heidnischen Wenden an der Ostseeküste bekriegt und Rügen erobert; Knut VI. unterwarf Pommern und Holstein; Waldemar II. („der Sieger“, 1202-41), nahm auch Lauenburg, Mecklenburg und Estland. Kaiser Friedrich II. trat ihm sogar 1214 alle deutschen Reichsländer bis zur Elbe und Elde förmlich ab. Doch auch diesmal war die schnell erworbene dänische Macht von kurzer Dauer. Ein gekränkter Vasall, Graf Heinrich von Schwerin, überfiel König Waldemar, als dieser auf der kleinen Insel Lyö bei Fünen auf der Jagd war, und entführte ihn und seinen Sohn als Gefangene nach Mecklenburg (1223). Die unterjochten deutschen Länder, welche sich ebenfalls erhoben, schlugen 1225 ein dänisches Heer in der Schlacht bei Mölln. Waldemar selbst mußte unter Vermittlung Kaiser Friedrichs II. seine Freiheit durch Verzicht auf alle deutschen Reichsländer bis zur Elbe und Elde erkaufen. Als er daraufhin diese Länder wiederzugewinnen versuchte, erlitt er am 22. Juli 1227 in der Schlacht bei Bornhöved in Holstein von dem Grafen von Holstein und dem Herzog von Sachsen eine entscheidende Niederlage, so daß das dänische Gebiet auf die Eidergrenze beschränkt blieb.

Nach dem Tod Waldemars folgte wieder eine Zeit der inneren Kriege. Sein ältester Sohn und Nachfolger, Erik IV. Plovpenning, wurde von seinem Bruder Abel, Herzog in Schleswig, der Unterstützung von seinen holsteinischen Schwägern erhielt, bekriegt und zuletzt (1250) auf dessen Geheiß hin ermordet. Dann wurde Abel (ermordet 1252) König und nach diesem der dritte Bruder Christoph I. (bis 1259) und dessen Geschlecht. Als Christophs Sohn Erik V. Glipping (1259-86) vom Adel ermordet worden war, mußte dessen unmündiger Nachfolger Erich VI. Menved (1286-1319) einen harten Kampf mit den vom König von Norwegen unterstützten Königsmördern bestehen. Adel und Klerus gewannen dabei eine immer größere Unabhängigkeit, so daß nach dem Tod des kinderlosen Königs dessen Bruder Christoph II. (1319-32) eine Wahlkapitulation („Handfeste“) 1320 unterschreiben mußte, worin die königliche Macht bedeutend beschränkt und die Rechte der Stände festgesetzt wurden.

Spätmittelalter

Die Nachkommen von König Abel, die sich in Schleswig als Lehnsherzöge behauptet hatten, befehdeten wiederholt das verwandte Königshaus, um das Herzogtum als erbliches Lehn zu erhalten. Ihre Bundesgenossen waren die Grafen von Holstein aus dem Haus Schauenburg. Unter diesen erhob der bedeutendste, Graf Gerhard („der Große“), seinen Schützling, den schleswigschen Herzog Waldemar III., auf den dänischen Thron (1326-30) und gewann für sich selbst ausgedehnte Besitzungen. Hierdurch geriet Dänemark in völlige Auflösung. Von 1332 bis 1340 regierte überhaupt kein König, und Graf Gerhard war der eigentliche Herr im Land, bis ihn ein jütländischer Ritter, Niels Ebbesen, 1340 ermordete. Darauf gelang es dem neu erwählten, politisch geschickten König Waldemar IV. Atterdag (1340-75), die verlorenen Glieder wieder an das Reich zurückzubringen. 1346 verkaufte er Estland an den Deutschen Orden, um die verpfändeten dänischen Besitzungen wieder einlösen zu können, so daß 1360 das ganze Reich wieder vereinigt war. Nun begann der König einen Angriffskrieg gegen Schweden und die Hansestädte, eroberte Gotland und Wisby. Aber 1369 wurde Kopenhagen nach mehrjährigem Kampf von den Lübeckern erobert, und die Stände mußten, während der König außer Landes gegangen war, einen unvorteilhaften Frieden mit den Hansestädten schließen. In seinen letzten Jahren war der König bemüht, nach dem Aussterben von Abels Nachkommen, das Reichslehen Schleswig wieder an die Krone zu bringen. Er starb aber schon 1375, und seine Tochter überließ 1386 dem holsteinischen Grafen Gerhard VI. das Herzogtum als erbliches Lehen.

Die Kalmarer Union

Die Ausdehnung der unter Führung Dänemarks stehenden Kalmarer Union zu Beginn des 16. Jahrhunderts.

Die Tochter Waldemars IV., Margarete war mit König Hakon von Norwegen vermählt; für ihren einzigen Sohn Olav, der 1375 Nachfolger seines Großvaters, 1380 auch seines Vaters geworden war, regierte sie als Vormünderin, nach Olufs Tod 1387 als Regentin in Dänemark und Norwegen. Nachdem sie 1389 auch das Königreich Schweden erobert hatte, setzte sie zunächst durch, daß ihr Großneffe, Erich von Pommern, zum König aller drei Reiche gewählt wurde. Hierauf folgend versammelte sie die drei Reichsräte in Kalmar (Schweden), wo am 13. (oder 20.) Juli 1397 die sogenannte Kalmarer Union gestiftet wurde, in welcher unter Wahrung der inneren Selbständigkeit festgesetzt wurde, daß fortan nur ein König über die drei skandinavischen Reiche herrschen sollte und ein Angriff von außen auf eines derselben die anderen zum Beistand verpflichtete.

Damit wurde zum dritten Mal eine nordische Großmacht unter dänischer Führung begründet, die sich jedoch als nicht dauerhafter erwies als die Reiche von Knut dem Großen und der Waldemare. Nach Margaretes Tod (1412) folgte ihr Neffe Erik als alleiniger König der Kalmarer Union und geriet in einen hartnäckigen Krieg mit den holsteinischen Grafen Heinrich über die Lehnsverhältnisse Schleswigs. Nach mehrjährigem Kampf einigten sich die streitenden Parteien, dem deutschen Kaiser Sigismund das schiedsrichterliche Urteil zu überlassen, welches am 28. Juni 1424 verkündet wurde dahingehend lautete, daß dem dänischen König das Recht zukäme, Schleswig als Lehen zu vergeben. Die Grafen, unterstützt von den Hansestädten, unterwarfen sich diesem Urteile dennoch nicht, und 1435 mußte Erik einen Vergleich schließen.

In Schweden brach ebenfalls ein Aufruhr aus, und zuletzt erhob sich auch der dänische Adel gegen den König, der schließlich 1439 abgesetzt wurde. Der Reichsrat erkannte darauf 1440 den Grafen Adolf als erblichen Herzog in Schleswig an. Eriks Neffe und Nachfolger, Christoph III., regierte nur wenige Jahre. Dann wählten die Schweden einen eingeborenen König, Karl VIII. Knutsson, die Dänen wiederum erkoren Christian I., einen geborenen Grafen von Oldenburg und Delmenhorst, der der Stammvater des oldenburgischen Fürstenhauses wurde. Er wurde 1450 in Norwegen, 1460 in Schleswig und Holstein als Landesherr anerkannt; in Schweden, 1457 gewählt, konnte er seine Herrschaft nicht geltend machen, wurde vielmehr 1471 in der Schlacht am Brunkeberg geschlagen. Sein Sohn, König Hans (1481 - 1513), versuchte Schweden wiederzugewinnen, doch nur mit vorübergehendem Erfolg. Die aufständischen Schweden fanden stets Bundesgenossen an den Hansestädten, die im Interesse ihres Handels eine Vereinigung der drei nordischen Reiche nicht wünschten. Schließlich ging unter Christian II. (1513-23) die Kalmarer Union vollends zu Grunde. Schweden hatte seitdem seine eigenen Könige; nur Norwegen mit seinen Nebenländern, den Färöer und Island, blieb mit Dänemark vereinigt.

Neuzeit

Reformation

Nach dem Sturz Christians II. bestieg sein Onkel Friedrich I. (1523-33) den Thron und vereinigte unter seiner Herrschaft wieder Dänemark, Norwegen und ganz Schleswig-Holstein. In dieser Zeit drang die Lutherische Reformation erfolgreich ins Land ein und rief hier, ebenso wie in Deutschland, eine allgemeine geistige Bewegung hervor, in der sich Gegensätze und Parteiungen nicht nur religiöser Natur geltend machten. So wurde der Tod des Königs das Signal zu einem inneren Krieg, der sogenannten Grafenfehde, in der sich Katholiken und Protestanten, Adel und Geistlichkeit, Städte und Bauern gegenüberstanden. Durch die selbstsüchtige Politik und die bewaffnete Einmischung der Hansestadt Lübeck unter ihrem Bürgermeister Wullenwever gewann der Kampf noch weitere Ausdehnung, so daß auch Schweden und andere Ostseeländer darin verwickelt wurden. Die eine Partei, unter Führung des Grafen von Oldenburg, wollte den entthronten König Christian II. wieder einsetzen; die andere erwählte den ältesten Sohn des Königs Friedrich, Herzog Christian von Schleswig und Holstein. Nach einem blutigem Kampf behielt letzterer die Oberhand und regierte nun als König Christian III. (1534-59). Sein wichtigstes Werk war, daß er unter Beirat Johannes Bugenhagens die Luthersche Reformation durchführte (1536).

Niedergang der Königsmacht

Inzwischen vollzog sich ein Umschwung in den Verfassungszuständen. In der Grafenfehde war die schon im 14. und 15. Jahrhundert stark erschütterte Freiheit des Bauernstandes vollends in eine drückende Leibeigenschaft versunken. Die Städte waren nie von Bedeutung gewesen, und durch die Reformation verlor auch der Klerus alle weltliche Macht. So blieb nur ein freier und mächtiger Stand, der Adel, welcher sich jetzt mit einem Teil der säkularisierten Kirchengüter bereicherte. Allerdings gelang es, den größten Teil der Kirchengüter an die Krone zu bringen und mit Hilfe des holsteinischen Adels die Macht des Königtums bedeutend zu erweitern. Die Reichstage, an denen alle Stände teilnahmen, hatten ihre Bedeutung verloren, und der gesamte politische Einfluß lag bei dem Reichsrat, welcher aus den höchsten Kronbeamten und anderen vom König aus dem Adel zu erwählenden Mitgliedern bestand. Dem gegenüber zeigte sich die Stellung der Krone schwach. In der Wahlkapitulation Christians I. war Dänemark für ein „freies Wahlreich“ erklärt worden, jeder neue König mußte daher die Wahl durch weitere Zugeständnisse vom Reichsrat erkaufen. Die Handfesten wurden daher jedesmal drückender, und es gingen immer mehr Kronrechte und Krondomänen in den Besitz des Adels über. Christian III. und sein Sohn Friedrich II. hatten die Herzogtümer Schleswig und Holstein mit ihren jüngeren Brüdern teilen müssen, so daß dort neben dem königlichen Anteil (später Holstein-Glückstadt) der herzoglich holstein-gottorfische Anteil und außerdem mehrere abgeteilte Herrschaften (Sonderburger Linie) bestanden. So sank das Königtum allmählich zu einem Schattenbild herab.

Zur gleichen Zeit war die Kraft des Reichs durch Kriege gegen Schweden erschüttert worden, dessen schnellem Aufschwung man eifersüchtig zusah. Schon Friedrich II. (1559-88) führte einen siebenjährigen schwedischen Krieg (auch bekannt als Dreikronenkrieg oder Nordischer Siebenjähriger Krieg) ohne Erfolg. Sein Sohn Christian IV. (1588-1648) begann den Krieg mit Schweden von neuem und eroberte Kalmar und Öland, die Schweden jedoch im Frieden von Knäröd 1613 zurückerhielt. Als Haupt der niedersächsischen Stände in den Dreißigjährigen Krieg sich einmischend und 1626 von Tilly in der Schlacht bei Lutter am Barenberg (27. August 1626) geschlagen, erhielt Christian zwar vom römisch-deutschen Kaiser im Lübecker Frieden 1629 die verlorenen Länder zurück; doch mußte er, seit dem Eingreifen Gustav Adolfs in Deutschland, den siegreichen Schweden den Vorrang in der Ostsee und in Norddeutschland überlassen. Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges 1643 rückte der schwedische Feldherr Torstenson infolge der feindseligen Haltung Dänemarks in Holstein ein, und im Frieden von Brömsebro (1645) mußte Dänemark die Provinzen Jämtland und Härjedalen, die Inseln Gotland und Ösel an Schweden abtreten. Mit noch weniger Glück kämpfte Christians Nachfolger Friedrich III. (1648-70). Der schwedische König Karl X. eroberte seit 1657 ganz Dänemark bis auf die Hauptstadt, und Friedrich sah sich am 26. Februar 1658 zu dem höchst ungünstigen Frieden von Roskilde gezwungen. Mit Hilfe des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und einer holländischen Flotte begann Dänemark noch einmal den Krieg, und so kam 5. Juni 1660 der Kopenhagener Friede zu stande, durch den Dänemark die sogenannten übersundischen Gebiete, Schonen nebst Blekinge, Halland und Bohuslän, für immer an Schweden verlor. Ebenfalls mußte Dänemark auf die Lehnshoheit über das Herzogtum Schleswig verzichten.

Einführung einer absolutistischen Verfassung

Dieses nationale Unglück führte einen innenpolitischen Umschwung herbei. Um der Not des Landes abzuhelfen, wurde am 8. September 1660 ein Reichstag in Kopenhagen versammelt, und als hier sowohl der Reichsrat als auch der Adel nichts von ihren Privilegien opfern wollten, kam es zum Bruch. Die Geistlichkeit und der Bürgerstand, unter Führung des Bischofs Svane und des Kopenhagener Bürgermeisters Nansen, übertrugen dem König die volle erbliche Souveränität, wogegen der Adel, eingeschüchtert durch die Haltung des Volks, sich nicht zu widersetzen wagte. Die neue Verfassung wurde daraufhin im sogenannten Königsgesetz festgesetzt, welches vom königlichen Rat Peder Schumacher (später Graf Griffenfeldt) abgefaßt und vom König am 14. November 1665 vollzogen wurde. Das Gesetz, welches sich selbst als „ein für alle Zeiten unveränderliches Grundgesetz“ einführt, hat mit Recht immer als der schroffste Ausdruck des Absolutismus gegolten. Der König muß hiernach dem lutherischen Bekenntnis angehören und sich im Land aufhalten; er darf das Reich nicht teilen, noch das Königsgesetz antasten. Im übrigen ist er aber völlig unbeschränkt und nur Gott für seine Handlungen Rechenschaft schuldig. Zur Erbfolge berechtigt ist die Nachkommenschaft Friedrichs III. sowohl in männlicher als in weiblicher Linie. Allerdings wurde der so begründete Absolutismus immer milde gehandhabt. Regiert wurde durch Kollegien und die Unabhängigkeit des Gerichtswesens respektiert. Der Adel behielt noch ausgedehnte Privilegien. Den Hauptvorteil hatte die Stadt Kopenhagen, die nun als königliche Haupt- und Residenzstadt in vielerlei Hinsicht begünstigt wurde und so als einzige der dänischen Städte zu einer wirklichen Bedeutung gelangte.

Unter der neuen Verfassung begann das Reich wieder allmählich an Kraft zu gewinnen und bereits die Nachfolger Friedrichs III. glaubten sich stark genug zu ehrgeizigen Vergrößerungsplänen. Ihre Politik richtete sich immer konsequent gegen Schweden und gegen die Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf. Auf der einen Seite hoffte man die übersundischen Lande, auf der anderen zum mindesten ganz Schleswig wieder für die dänische Krone zu gewinnen. König Christian V. (1670-99) vermochte indes in dieser Hinsicht keine bleibenden Erfolge zu erkämpfen. Dafür gelang es ihm, durch Vertrag mit den näher berechtigten Erben das Stammland des Hauses, die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, wo die regierende Linie 1667 ausgestorben war, für sich zu gewinnen. Ebenso verdankt man ihm umfassende Reformen in der Gesetzgebung (dänisches Gesetzbuch 1683).

Ihm folgte sein Sohn Friedrich IV. (1699-1730), der die Lage der Bauern erleichterte und 1702 die strenge Form der Leibeigenschaft aufhob. Seine Teilnahme am Großen Nordischen Krieg gegen den schwedischen König Karl XII. („der Heldenkönig“) hatte wenig Erfolg: geschlagen, mußte er Schweden im Frieden von Travendal (1700) alle früheren Abtretungen bestätigen. Seit 1709 nahm er wieder an den Kriegen gegen Schweden teil, und im Frieden von Frederiksborg (1720), welcher dem Krieg ein Ende machte, erhielt er den Besitz des gottorfischen Anteils an Schleswig bestätigt. Der Protest des Herzogs von Gottorf, der nun auf seinen Anteil in Holstein beschränkt war, blieb unbeachtet.

Die Regierung der nachfolgenden Könige Christian VI. (1730-46), Friedrich V. (1746-66) und Christian VII. (1766-1808) verlief friedlich und ohne bedeutsame Ereignisse. Zwar mobilisierte Friedrich V. zur Wiedergewinnung seines Erblandes, als Peter III. von Rußland, Herzog von Holstein-Gottorf, 1762 den russischen Thron bestieg: doch dessen schneller gewaltsamer Tod rettete Dänemark vor der drohenden Kriegsgefahr und Peters Sohn Paul verständigte sich unter Vermittlung seiner Mutter, der Kaiserin Katharina II. (die „Große“) am 22. April 1767 zu einem Vertrag, durch den 1773 die gottorfischen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig und Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht wurden. Auch die abgeteilten Herrschaften der Sonderburger Linie und die Reichsgrafschaft Rantzau fielen allmählich durch Erbvertrag u.s.w. dem dänischen Königshaus anheim, so daß schließlich 1779 die deutschen Gebiete Schleswig und Holstein mit alleiniger Ausnahme des augustenburgischen Anteils wieder mit Dänemark und Norwegen unter einem Herrscher verbunden waren.

Aufgeklärter Despotismus

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts fand der sogenannte aufgeklärte Despotismus auch in Dänemark seine Vertreter, unter denen der ältere Johann Hartwig Ernst von Bernstorff (1750-70), der stürmisch-gewaltsame Johann Friedrich Struensee und der jüngere Andreas Peter von Bernstorff (1773-80 und 1784-97) hervorzuheben sind. Unter dem letztgenannten war die Blütezeit der Gesetzgebung, und auch nach seinem Tod blieb der Einfluß seiner Bestrebungen erkennbar. Der Bauernstand wurde völlig emanzipiert (1788), das Volksschulwesen fest begründet, die Adelsprivilegien beschränkt, der Negersklavenhandel 1803 verboten; Reformen aller Art wurden durchgeführt, und Ackerbau, Handel und Gewerbe blühten auf. Aber bald folgten schwere Jahre. Solange der jüngere Bernstorff lebte, hatte dieser in den großen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen England und dem Revolutions-Frankreich mit viel Geschick die Neutralität bewahrt. Nach dem Tod des weisen Ratgebers zeigte sich jedoch Friedrich VI. (Regent seit 1784, König 1808-39) der schwierigen Sachlage nicht länger gewachsen.

Koalitionskriege und Deutscher Bund

Zuerst gab es Streit mit England wegen des Beitritts Dänemarks zur bewaffneten Neutralität. Daraufhin kam es am 2. April 1801 zu einer Seeschlacht auf der Kopenhagener Reede, in welcher sich die Dänen durchaus behaupten konnten; dennoch mußte man in der Hauptsache nachgeben. Dann wurde zum Schutz der Neutralität ein Armeekorps in Holstein konzentriert. Diese kostspielige Maßregel blieb ohne wirklichen Nutzen, denn gebieterisch forderten beide streitenden Mächte, daß Dänemark sich der einen oder der anderen anschließe. England vor allem wünschte eine Allianz, und als man diese zurückwies, erschien ein englischer Geschwader vor Kopenhagen und verlangte pfandweise die Übergabe der dänischen Flotte. Als man sich weigerte, eröffneten die Engländer ein furchtbares Bombardement (vom 2. bis 5. September 1807) und erzwangen auf diese Weise eine Kapitulation, welche ihnen die Flotte überlieferte. Friedrich VI. warf sich nun ganz in die Arme Frankreichs. Er trat der sogenannten Kontinentalsperre bei, bekriegte England und Schweden und hielt am französischen Bündnis fest, bis Napoleon aus Deutschland vertrieben wurde. Die Folge war, daß Anfang 1813 eine alliierte Armee unter dem Kronprinzen von Schweden fast ganz Schleswig und Holstein besetzte. Im Kieler Frieden (14. Jan. 1814) mußte Friedrich VI. dann die schleswigsche Insel Helgoland an England und das Königreich Norwegen, ausgenommen Island und die Färöer, an Schweden abtreten, das dafür „Schwedisch-Pommern“ an Dänemark abtrat, welches von letzterem bald darauf gegen das Herzogtum Lauenburg an Preußen ausgetauscht wurde. Als Gegenleistung für Holstein und Lauenburg trat der König 1815 dem Deutschen Bund bei.

Drohender Staatsbankrott und Reformen

Das dänische Reich befand sich zu dieser Zeit in einer traurigen Lage. Durch die Kriegslasten, die langjährigen Handelshindernisse und die schlechte Finanzwirtschaft war sowohl der öffentliche wie der Privatwohlstand untergraben. Um einen Staatsbankrott zu vermeiden, griff die Regierung zu einem außerordentlichen Mittel: alles Grundeigentum wurde mit einer Abgabe von 6 Prozent des Wertes belegt. Mit diesen Fonds wurde 1813 eine Reichsbank begründet, welche sich 1818 in ein ausschließlich dänisches Privatinstitut, die Nationalbank zu Kopenhagen, umwandelte. Unter Friedrich VI. begann in Dänemark eine national-dänische Reaktion gegen den vorherrschenden Einfluß der deutschen Bildung und Literatur, und durch innere Reformen versuchte man die Kraft des Volks wiederherzustellen. Auch wurden nun wieder konstitutionelle Wünsche und Bestrebungen laut; die schleswig-holsteinische Ritterschaft forderte einen gemeinsamen Landtag für beide Herzogtümer und erhob deshalb 1823 beim Deutschen Bund Beschwerde, doch ohne Erfolg. Erst unter dem Eindruck der französischen Julirevolution von 1830 erklärte sich der König zu einer Konzession bereit, indem nach dem Vorbild Preußens durch Gesetz vom 28. Mai 1831 und 15. Mai 1834 beratende Provinzial-Ständeversammlungen eingeführt wurden: für die dänischen Inseln in Roskilde (Seeland), für Jütland zu Wiborg, für Schleswig in der gleichnamigen Stadt, für Holstein in Itzehoe; für Lauenburg blieb die altherkömmliche Ritter- und Landschaft. Zugleich erfolgte eine Trennung der Justiz von der Administration. Schleswig und Holstein erhielten ein gemeinsames höchstes Gericht in Kiel und eine besondere gemeinsame Provinzialregierung.

Skandinavismus und Krise um Schleswig-Holstein

Höhepunkt des Studenten-Skandinavismus: Ankunft von Studenten aus Schweden und Norwegen zum Studententreffen in Kopenhagen 1845.

Als nach dem Tod Friedrichs VI. sein Vetter Christian VIII. (1839-48) den dänischen Thron bestieg, trat die liberale politische Richtung, geführt von Orla Lehmann, Ditlev Gothard Monrad, Henrik Nicolai Clausen, Carl Ploug (Redakteur des „Foedrelandet)“ u. a., in offene Opposition gegen die Regierung. Diese Partei der „Nationalliberalen“ (oder Eiderdänen) trat namentlich für die dänische Sprache in Nordschleswig ein und strebte nach einer engeren Verbindung zwischen den drei skandinavischen Reichen. Der Skandinavismus begeisterte besonders die Köpfe der Studenten. Während die Dänen Schleswig, das man für als ein dänisches Land bezeichnete, und dessen vertragsmäßige Unteilbarkeit von Holstein man nicht anerkennen wollte, enger mit Dänemark zu verbinden bestrebt waren, versuchten die Schleswig-Holsteiner ihr Deutschtum zu behaupten, hofften auch im Falle des Aussterbens des königlich-dänischen Mannesstammes auf eine völlige Trennung von Dänemark. Der König, dem der nationale Gegensatz für die Zukunft der Monarchie gefährlich schien, glaubte diese Gefahr abwenden zu können, wenn die Zweifel, die beim Aussterben des königlichen Mannesstammes über eine gemeinsame Erbfolge entstehen konnten, beseitigt würden. Demzufolge erließ Christian VIII. am 3. Juli 1846 einen „Offenen Brief“, in welchem er die dänische weibliche Erbfolge auch für Holstein festsetzen zu wollen erklärte. Gegen diese Erklärung erhoben aber die Agnaten des Königshauses , die holsteinischen Stände und der deutsche Bundestag Protest. Ferner arbeitete Christian VIII. einen Entwurf zu einer Gesamtstaatsverfassung aus, welche neben den Provinzialständeversammlungen einen gemeinschaftlichen Landtag mit beschließender Kompetenz in Aussicht stellte. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich VII. (1848-63) veröffentlichte diesen Entwurf (28. Januar 1848), der jedoch infolge der Bewegung, welche nach der französischen Februarrevolution auch in Dänemark und den Herzogtümern um sich griff, nicht ins Leben treten konnte.

Die Schleswig-Holsteiner verlangten gegen den Protest der Dänen in Nordschleswig eine gemeinsame Verfassung und die Einverleibung Schleswigs in den Deutschen Bund, während die Führer der eiderdänischen (national-liberalen) Partei große Volksversammlungen im Kasino zu Kopenhagen veranstalteten, in welchen sie die hauptstädtische Bevölkerung für „Eine freie Verfassung und Einverleibung Schleswigs“ begeisterten. Der neue König wurde durch eine Massendemonstration bewogen, seine bisherigen Räte zu entlassen und sich am 24. März 1848 mit einem eiderdänischen Ministerium zu umgeben. Eine Deputation aus Schleswig-Holstein erhielt vom König die Antwort, daß Holstein als ein selbständiger Deutscher Bundesstaat eine freie Verfassung erhalten, während Schleswig, wenn auch mit einem eigenen Landtag und getrennter Verwaltung, mit Dänemark verbunden werden sollte.

Krieg zwischen Dänemark und dem Deutschen Bund

Das war das Signal zu einem dreijährigen Krieg (1848-1851), in dem die schleswig-holsteinischen Herzogtümer zuerst mit Hilfe des Deutschen Bundes, nach dem deutsch-dänischen Separatfrieden in Berlin (2. Juli 1850) aber allein sich gegen Dänemark verteidigten, bis auch ihr Kampf — unter dem Einfluß der allgemeinen Reaktion bzw. unter Mißachtung der berechtigten nationalen Anliegen der Deutschen in Schleswig und Holstein — als strafbare Revolution verdammt wurde. Preußen und Österreich intervenierten im Januar 1851: Die schleswig-holsteinische Armee wurde aufgelöst, Schleswig preisgegeben und am 18. Februar 1852 auch Holstein wieder der dänischen Herrschaft überliefert.

Einsetzender Parlamentarismus

Inzwischen hatte sich in Dänemark selbst ein Systemwechsel vollzogen. Die eiderdänischen Minister hatten den sogenannten Gesamtstaatsmännern aus der Schule Christians VIII. weichen müssen, und diesen gelang es, sich mit Deutschland zu verständigen. Die deutschen Staaten erkannten das Prinzip des dänischen Gesamtstaates an und willigten in die Trennung Schleswigs von Holstein, unter der Bedingung, daß die Herzogtümer innerhalb des Gesamtstaates eine selbständige und mit dem Königreich gleichberechtigte Stellung erhalten sollten. Unterdessen war es der dänischen Regierung gelungen, auch die außerdeutschen Großmächte und Schweden für die Aufrechterhaltung der Unteilbarkeit der dänischen Monarchie zu gewinnen (in London am 2. August 1850), dem später auch Österreich und Preußen beitraten. Dann wurde im Warschauer Protokoll vom 5. Juni 1851 der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (→ Christian IX.) vom Königreich Dänemark und das Russische Kaiserreich zum eventuellen Thronfolger in der Gesamtmonarchie designiert und im Londoner Protokoll vom 3. Mai 1852 von allen Großmächten und von Schweden als solcher anerkannt. Die in Dänemark näher berechtigten Kognaten verzichteten zu seinen Gunsten, und nachdem der dänische Reichstag die neue Thronfolgeordnung genehmigt hatte, wurde sie vom König am 31. Juli 1853 bestätigt. In Schleswig und Holstein wurde eine Zustimmung der Agnaten und der Stände weder verlangt noch gegeben. Auch die Genehmigung des deutschen Bundestages wurde nicht eingeholt.

In Dänemark hatte während des Krieges ein konstituierender Reichstag mit dem König ein parlamentarisch-demokratisch geprägtes Grundgesetz vom 5. Juni 1849 vereinbart, welches eine weitreichende Bürgerfreiheit zusicherte und das allgemeine Wahlrecht aufs umfassendste anerkannte. Dieses Grundgesetz wurde mit Zustimmung des Reichstags auf die besonderen Angelegenheiten des Königreichs beschränkt (2. Oktober 1855), Schleswig und Holstein dagegen ständische Verfassungen oktroyiert (15. Februar und 11. Juni 1854), welche nicht die geringsten freiheitlichen Garantien gaben, ebenso das Petitionsrecht, das Wahlrecht und die ständische Kompetenz auf das äußerste beschränkten. Ähnlich war die Verfassung für Lauenburg (20. Dezember 1853). Dementsprechend gestaltete sich die das ganze Regierungswesen während des nächsten Jahrzehnts. In den Herzogtümern wurde im wesentlichen nur verwaltet; bedeutendere Reformen wurden nicht durchgeführt. Dagegen entwickelte sich im dänischen Volk unter reger Mitwirkung der Regierung ein vielseitiges und reiches kulturelles Leben. Materielle Verbesserungen wurden vorgenommen, Kunst und Wissenschaft gefördert; der Nationalwohlstand hob sich, ganz besonders in Jütland. Im politischen Leben und im Reichstag allerdings begann sich der Parlamentarismus auszubreiten, es traten zwei Parteien einander gegenüber, die Nationalliberalen (Doktrinärs), welche das Hauptgewicht auf die eiderdänischen und skandinavistischen Tendenzen legten, und die Bauernfreunde, welche vor allem weiter auf die parlamentarisch-demokratische Grundlage setzen und im Inneren reformieren wollten.

Die eigentlich konservativen sowie auch reaktionären Kräfte, der grundbesitzende Adel usw., hielten sich seit 1848 vom öffentlichen Leben zurück und unterstützten nur unter der Hand die Gesamtstaatsmänner. In der Regel waren die Nationalliberalen am Staatsruder, nur mit der Unterbrechung 1852-54 durch ein gesamtstaatliches und 1859-60 durch ein bauernfreundliches Ministerium.

Deutsch-Dänischer Krieg 1864

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Siehe auch

Literatur