Luftangriff

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Aufforderung zur Verdunkelung im Rahmen der Luftwehr; Plakat des Reichsluftschutzbundes, Berlin 1940

Luftangriff beschriebt im Rahmen des Luftkrieges einen taktischen Angriff auf legitime, das heißt militärisch sowie kriegswirtschaftlich bedeutende Boden- und Seeziele durch Luftstreitkräfte. Wenn der Luftschlag ausschließlich der Zivilbevölkerung, Flüchtlingen und Vertriebenen gilt (wie beispielsweise große Teile des Bombenkriegs der Royal Air Force, später auch der USAAF gegen Deutschland) oder den Gegner nur psychologisch schwächen soll, spricht man dagegen von Luft- oder Bombenterror. Diese Art der Angriffe gehören zur Kategorie der Kriegsverbrechen, wie z. B. die Untaten der alliierten Terrorflieger im Zweiten Weltkrieg. Ein Angriff in der Luft gegen ein anderes Luftziel wird als „Luftkampf“ bezeichnet.

Bekannte Luftangriffe (Auswahl)

Flakhelferinnen an einem Horchgerät bei der Reichsluftverteidigung im Westen, 1943
Nach dem Luftangriff auf die Heeresversuchsanstalt Peenemünde in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1943.

Deutsche Luftwaffe

Ausländische Luftwaffe

21. Jahrhundert

Siehe auch