Sozialismus

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Wohl kaum ein Begriff wurde in Vergangenheit und Gegenwart so verschieden und gegensätzlich ausgelegt, wie „Sozialismus“. Der Wortstamm sozial ist abgeleitet vom lateinischen Wort socialis (dt. Bedeutung: „kameradschaftlich“, „gemeinschaftlich“) und bedeutet ein Denken und/oder Handeln, welches das Wohl einer Gemeinschaft beziehungsweise einer sozialen Gruppe zum Ziel hat.

Seinen eigentlichen Inhalt kann der Begriff Sozialismus daher erst durch die Weltanschauung erhalten, die das Verhältnis des Einzelnen zur Gesamtheit in feste Beziehung setzt. So entstand z. B. aus der christlichen Weltanschauung, ausgehend von den Begriffen der Liebe und Brüderlichkeit, eine sittliche (ethische) Verpflichtung für den Einzelmenschen, das Wohl des Nächsten ebenso zu berücksichtigen wie das eigene. Im Laufe der kirchlichen Entwicklung wurde diese umfassende Forderung in einen einseitig wohltätigen Sozialismus des Mitleids verfälscht, der sich darin erschöpft, Wohltätigkeit als religiöse Pflicht auszuüben.

Ursprünglich von dem jüdischen Theoretiker Ferdinand Lassalle aufgegriffen und als rein nationaler Sozialismus definiert, dessen Ideen auch von Friedrich Engels im Sinne eines deutsch-völkischen Sozialismus konkretisiert wurden, wurde der Begriff vom Marxismus pervertiert. Entsprechend seiner Auffassung muß der Marxismus eine Gesellschaftsordnung anstreben, die überhaupt keine sozialen Ungleichheiten aufkommen läßt. Dies läßt sich jedoch nur gewaltsam erreichen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zieles wurden die Klassenidee, der Klassenkampf und die Klassenherrschaft propagiert. Im marxistischen Sinne bedeutet Sozialismus das Gegenteil seines eigentlichen Zwecks. Hier bedeutet er Internationalismus und Globalismus, letztlich Volkstod. Bedeutendster Vertreter dieser Sozialismusvariante ist der vormals existente Sowjet-Bolschewismus.

Ein nationaler Sozialismus hingegen sieht seine Aufgabe in der Stärkung von Volkstum und Staat. Der früheste und wortmächtigste Vertreter dieser Anschauung war Eugen Dühring (1833–1921). Bedeutendste Erscheinungsform eines derartigen Sozialismus ist der vormals existente Nationalsozialismus.

Entsprechend der Verschiedenheit der Deutungen der Beziehungen „Einzelmensch zu Gesamtheit“ wird das Ergebnis demgemäß ganz unterschiedlich sein und zu einer veränderten Auslegung des Begriffes „sozial“ führen.

Begriffsklärung

„Das Wort Sozialismus ist abgeleitet von socius = der Genosse, der Gesell. Sozialismus wäre dann die Vorstellung, die man sich über die Ordnung des Zusammenlebens von Menschen macht, die sich „gesellt“, d. h. zu einer Gesellschaft oder Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. Je nachdem, welcher Gemeinschaft man den höchsten Wert zuerkennt, können mit dem Begriff „Sozialismus“ ganz verschiedene Vorstellungen verbunden sein. Da für uns Deutsche das Volk der oberste Wert ist und nicht – wie für den Marxisten – die ‚internationale Klasse des Proletariats‘, ist Sozialismus für uns eine bestimmte Form der ‚Volks‘ordnung, die wir am besten vielleicht mit Volksgenossenschaft übersetzen könnten; eine Ordnung also, bei der es für die Rechtsstellung des einzelnen in den wirklich entscheidenden Fragen nicht darauf ankommt, ob er Bauer oder Arbeiter, Beamter oder Angestellter, Handwerker oder Gelehrter ist, sondern in erster Linie darauf, ob er Volksgenosse ist oder nicht.“[1]

Bereits kurz nach dem Ersten Weltkrieg gab es Bestrebungen, den Sozialismus wieder als eigentlichen Kern einer Volksgemeinschaft zu definieren:

„Warum bezeichnen wir das, was so durch und durch deutsch ist, nicht auch deutsch, warum wählten wir die Fremdworte ‚national‘ und ‚Sozialismus‘? Otto Dickel nennt in seinem Buche ‚Auferstehung des Abendlandes‘ dasselbe ‚Deutsche Werkgemeinschaft‘. Wenn wir uns seine Namengebung nicht zu eigen machen, so hat das seine guten Gründe. Wer auf Massen wirken will – und wir wollen es – der muß ihnen die Dinge in der nun einmal seit Jahrzehnten eingelebten Form nahe bringen. Die Menge ist eben auf die Begriffe ‚Nationalismus‘ und ‚Sozialismus‘ eingeschworen. [...] Das Wort ‚völkisch‘ war zumindest in der Arbeiterbewegung durch ausgesprochen ‚gelbe‘ Arbeitervereine nachgerade in Verruf gelangt. Und sozialistisch mußten wir uns deshalb nennen, weil sonst die durch die marxistische Schule gegangenen Massen unsere Bestrebungen nie recht verstanden hätten. Es mag bedauerlich sein, aber es ist nun einmal so, daß ein durch Jahrzehnte eingedrilltes Wort oft mehr sagt als ein ganzes Programm. [...] Die Marxisten behaupten immer, es gäbe nur einen Sozialismus, den marxistischen, alles andere sei bloß Schwindel und Betrug. [...] Es hat auch tatsächlich vor wie neben dem Marxismus stets Sozialismus gegeben. Man verstand und versteht darunter Bestrebungen, welche darauf hinzielen, das Leben und Wirken des Einzelnen der Gesamtheit nutzbar, ihn zum Träger des Gesamtwillens zu machen. Die Gesamtheit übernimmt hinwiederum die Verpflichtung, sich des Einzelnen anzunehmen, ihn sittlich, geistig und wirtschaftlich zu stützen. Dies kann entweder aus rein materialistischen Erwägungen heraus, aus dem Gebote kristlicher Nächstenliebe oder endlich aus völkischen Gründen geschehen. Je nachdem hat man es mit jüdisch-marxistischem, kristlichem oder nationalem Sozialismus zu tun. [...] Unserer Meinung nach ist dieses Unterscheidungsmerkmal das wichtigste und nicht das einer mehr oder minder umfangreichen Vergesellschaftung. Denn diese ist ja nicht Selbstzweck, kann es nicht sein, wenn der Sozialismus eine Weltanschauung sein soll. Daß er eine solche darstellt, behaupten aber gerade jene, welche hinwiederum nur in der Vergesellschaftung aller Arbeitsmittel das Wesen des Sozialismus erblicken und jeder anderen Richtung das Recht absprechen, sich Sozialisten zu nennen, nämlich die Marxisten. Sie vertreten nur eine seiner Richtungen und zwar die ausgesprochen jüdische.“[2]

Zum Wesen des Sozialismus äußerte Friedrich Nietzsche wie folgt:

„Der Sozialismus kann dazu dienen, die Gefahr aller Anhäufungen von Staatsgewalt recht brutal und eindringlich zu lehren und insofern vor dem Staate selbst Mißtrauen einzuflößen. Wenn seine rauhe Stimme in das Feldgeschrei: ›so viel Staat wie möglich‹ einfällt, so wird dieses zunächst dadurch lärmender als je: aber bald dringt auch das Entgegengesetzte mit umso größerer Kraft hervor: ›so wenig Staat wie möglich‹.“[3]

Ein etymologischer Gegenbegriff des Sozialismus ist der Asozialismus, welcher von einem vermeintlichen oder tatsächlichen gemeinschaftsfeindlichen, gemeinschaftsfremden oder gemeinschaftsunfähigen Denken und Handeln geprägt ist.

Geschichte

Entstehung und Funktion des Sozialprinzips

Je nach Auslegung dieses Verhältnisses entstehen bestimmte soziale Richtlinien (Sozialprinzipien) für die Lebensgestaltung. So entstand aus der christlich-kirchlichen Weltanschauung das mittelalterliche Sozialprinzip, das alle menschlichen Handlungen unter die Autorität der römischen Kirche stellte, entstand aus der liberalistischen Weltanschauung das Sozialprinzip der Dreiheit des Einzelmenschen, und entstand aus der marxistischen Weltanschauung das Sozialprinzip der Gleichheit der Einzelmenschen.

Da jedes Sozialprinzip seinen Ausgangspunkt in dem weltanschaulich bedingten Verhältnis „Einzelmensch zu Gesamtheit“ hat, kann kein Lebensgebiet sich seinem Gestaltungseinsfluß entziehen.

Germanische Frühzeit

Germanische Weltanschauung

Die germanische Weltanschauung war naturverbunden und beruhte auf der Erkenntnis einer sinnvollen Naturordnung. In ständigem, hartem Kampf mit Natur und Naturgewalten mußte der Germane sein Leben den Naturgewalten abtrotzen. Diese Eindrücke fanden ihren geistigen Niederschlag in dem naturgebundenen religiösen Weltbild der Germanen.

Germanische Sozialgestaltung

Durch die bewußte Einfügung in die Naturordnung entstand bei den Germanen neben dem heldischen Trieb zu individueller Behauptung auch die Anerkennung von Familie, Sippe und Stamm als naturgegebene Formen, als Blutsgemeinschaften.

Bei den unteren Einheiten des germanischen Volkstums (Familie, Sippe) war ein ausgeprägtes Gemeinschaftsdenken vorhanden, das zu ganz bestimmten Gemeinschaftsordnungen führte, innerhalb derer die Individualität nicht unterdrückt, sondern ganz bewußt gepflegt wurde. Der germanische Gemeinsinn ließ zudem religiöse Gemeinschaften aufgrund bestimmter Heiligtümer entstehen. Er bewirkte die Entstehung gemeinnütziger Rechtsgrundsätze und führte zur Bildung von Rechtsgemeinschaften.

Die Aufgabe der Gemeinschaftsgestaltung wies der Germane der Volksversammlung (Thing) zu, in der die freien Männer gleiches Stimmrecht hatten. Es setzte sich der Brauch durch, das Stimmrecht in direkte Beziehung zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu bringen, da nur von dem wirtschaftlich Freien angenommen werden konnte, daß er unbeeinflußt in der Volksversammlung gemeinnützigen Rat gab. Das Eigentum erlangte also bei den Germanen eine ganz bestimmte sozialpolitische Funktion.

Die frühgermanischen Verfassungen beruhten daher auf freiem Grundeigentum, und die Abhängigkeit zwischen wirtschaftlicher Freiheit und politischer Selbstgestaltung wurde zu einem unlösbaren Doppelbegriff.

Das germanische Sozialprinzip

Sittlich bedingte wirtschaftliche Freiheit, die untrennbar ist von politischer Selbstgestaltung und als wesentliche Auswirkung die denkbar größte Entfaltungsmöglichkeit für alle Glieder des Volkstums anstrebt, war die Kraftquelle des Germanentums.

Es dauerte jedoch noch längere Zeit, bis die Erkenntnis entstand, daß sich der individuelle Entfaltungswille dem Gemeinsinn unterzuordnen hatte, weil die rassisch bedingte Selbstentfaltung nur im Rahmen einer Blutsgemeinschaft möglich ist, bei deren Verfassung die Gemeinschaft in der Rangordnung vor dem Individuum steht. Dies als Voraussetzung der individuellen Entfaltung, die nach außen und innen einer starken Gemeinschaft bedarf.

Das Mittelalter

Durch die Christianisierung setzte eine enge Verbindung der germanischen mit der christlichen Weltanschauung ein.

Die römisch-katholische Weltanschauung

Entscheidend war der Glaube, daß die Seele das wahre Sein des Menschen darstelle, woraus sich als höchste Aufgabe der katholischen Kirche des frühen und späten Mittelalters ergab, dem Menschen die Wege zur Rettung seiner Seele zu weisen. Um die Welt zu retten, hat Gott in ihr Ordnungen geschaffen, die gegen das Böse zu kämpfen haben. Die vornehmste dieser Ordnungen ist nach dieser Auffassung der Staat.

Die römisch-kirchliche Sozialauffassung

Die kirchlich-mittelalterliche Sozialauffassung sieht in diesem Kampf gegen das Böse die wesentliche Aufgabe und das alleinige Recht des Staates. Nun kann dieser Kampf nur dann wirklich geführt werden, wenn der Staat nicht etwa selbst Instrument in der Hand des Satans ist, wie z. B. der römische Staat zur Zeit der Christenverfolgung. Um dies zu verhindern, muß er sich restlos der Kirche unterstellen. Der Kaiser, der fiktiv Herr der Welt war, empfing seine Macht vom Papst.

Hieraus ergeben sich folgende Schemata der kirchlichen Sozialordnung:

  1. Die Kirche als Darstellung des Gottesreichs auf Erden: Sie war analog der himmlischen Engelhierarchie in die verschiedenen Grade der geistigen Würdenträger bis herab zum einfachen Priester gegliedert.
  2. Der Staat, der seine Macht (das weltliche Schwert) von der Kirche erhielt und sich ihr angleichen mußte. Auch er war vom Kaiser bis zum letzten Machtträger hierarchisch gegliedert.
  3. Die Ordnung der mannigfachen Berufe des bürgerlichen Lebens. Hier fehlt eine hierarchische Gliederung. Der im Beruf stehende Mensch stellte die Plattform dar, auf der sich die kirchliche und staatliche Hierarchie aufbauten.

In dieser römisch-kirchlichen Sozialauffassung zeichnet sich bereits in seinen ersten Ansätzen das spätere „sacrum Imperium“, das Heilige römische Reich Deutscher Nation mit seiner hierarchisch ständischen Dreigliederung ordo eccle siasticus (Geistlicher Stand) – ordo politicus (Politischer Stand) – ordo oeconomicus (Wirtschaftsstand) ab.

Das frühmittelalterliche Königtum

Aus der Verschmelzung christlich-sittlicher und germanisch-sozialer Auffassung entstand die erste schöpferische Staatsbildung der Deutschen, das frühmittelalterliche Königtum.

Das christliche Sittengesetz bestimmte die Handlungen. Es entstand eine patriarchalische (väterliche) Verpflichtung, die es dem Herrschenden oder Besitzenden zum religiösen Gebot machte, für das sittliche und materielle Wohlergehen der ihm anvertrauten Menschen zu sorgen. Desgleichen wurde Wohltätigkeit zum religiösen Gebot für einzelne und Gemeinschaftsgruppen. Darüber hinaus entstanden religiös bedingte sozialpolitische Maßnahmen, die eine gerechte Regelung von Erzeugung und Verbrauch, von Preis und Lohn anstrebten. Wucherpreise oder Fordern von Zinsen wurden als unsittlich verboten.

Da dieser Einfluß dazu beitrug, den rassischen Individualtrieb einzudämmen, konnte sich nunmehr der germanische Sozialgedanke entfalten. Zugrunde lag diesem die germanische Rechtsauffassung.

Die erste Staatsbildung der Deutschen beruhte auf der Leistungsidee

Die Leistungsidee lag der deutschen Königswahl zugrunde, durch die der Fähigste und Würdigste zum König gekürt werden sollte. Die ursprünglichste deutsche Lehensidee schloß Leistung in sich, denn die Lehen waren nicht erblich, sondern wurden vom obersten Lehnsherrn aufgrund von Leistungen vergeben.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Wenn auch die römisch-katholische Sozialauffassung in Form der hierarchisch-ständischen Gliederung und eines starken Einflusses das äußere Bild des deutschen Staatswesens war, so war dennoch innerhalb dieser Formengebung das germanische Sozialdenken lange Zeit bestimmend. Erst nach einem jahrhundertelangen Kampf konnte die Kirche das Investiturrecht (Freiheit der Papstwahl durch die Kardinäle und Einsetzung der geistlichen Würdenträger) durchsetzen und ihr Sozialschema in der Form des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verwirklicht sehen.

Der Verfälschung der germanischen Staatsidee

Die Gemeinschaftsordnung des frühen deutschen Mittelalters beruhte nicht auf dem Wortlaut geschriebenen Rechts oder geschriebener Verfassung, sondern allein auf einer Sozialauffassung, die den germanischen Entfaltungsgedanken in sich barg. Solange die Kirche die Ethik der christlichen Lehre zu verwirklichen suchte und sich in allen äußeren Dingen der staatlichen Obrigkeit unterordnete, diente sie der germanischen Staatsgestaltung. Als sie aber im Laufe der Entwicklung die ethischen Grundsätze in der Lebensführung ihrer Würdenträger verleugnete und sich weiter anmaßte, Herrin der weltlichen Obrigkeit zu sein, trug sie an vorderster Stelle zur Vernichtung des germanischen Gemeinschaftsdenkens bei.

Die Preisgabe der Leistungsidee vernichtet die germanische Staatsbildung

Das wurde begünstigt durch die falsche Herrschaftsauffassung des deutschen Königtums. Dieses hatte vergessen, daß es als Krönung der germanischen Leistungsidee entstanden war und diese als Kraftquelle des Volkstums und seiner eigenen Herrschaft zu schützen hatte.

Statt dessen übernahm es den römischen Herrschaftsbegriff, der nicht auf Pflicht zur Leistung, sondern auf materialer Erbfolge beruhte. Im Gegensatz zu dem Leistungsschutz des germanischen Rechts kannte das römische Recht vorwiegend nur den Schutz des toten Eigentums. Durch das Vordringen der römischen Auffassung entstand die dynastische Erbfolge, die ihre Herrschaftsrechte immer weniger auf der Verantwortung gegenüber Volk und Volkstum und immer stärker auf Eigentum und Erbfolge aufbaute.

Interessentenzusammenschlüsse

Zünfte und Gilden verwandelten sich von Leistungsgemeinschaften in bevorrechtete Genossenschaften, deren Mitglieder ihre Privilegien als Meister oder Handelsherren eifersüchtig wahrten und den anderen Volksgenossen den Eintritt in ihren Kreis verschlossen. Politische oder wirtschaftliche Macht wurde rücksichtslos mißbraucht, um sich andere Volksgenossen dienstbar machen. Dies bedeutete die Ersetzung des germanisch-christlichen Patriarchalismus durch den spätrömisch-rechtlichen Feudalismus.

Staat und Volkstum traten in Gegensatz. Zugleich mit dem Vertrauen in den artfremden Staat ging der wehrpolitische Behauptungswille des Volkstums verloren. Zunehmende politische Ohnmacht und allmähliche Auflösung des Reiches waren die Folge.

Der deutsche Sozialismus des Freiherrn vom Stein

Wie eine Auferstehung des altgermanischen Grundsatzes, daß nur der wirtschaftlich Freie rat- und waffentüchtig sei, bedeutete Freiherr vom Steins staatsgestaltende Erkenntnis:

„Die alte deutsche Verfassung ist auf Grundeigentum aufgebaut.“

Stein erkannte als erster unter den deutschen Staatsmännern die engen Wechselbeziehungen zwischen Staatsgesinnung, Wehrwillen, Sozialverfassung und Wirtschaftsverfassung. Nach seiner Auffassung waren freier Grundbesitz und Aufstiegsmöglichkeit einerseits, verantwortliche Mitwirkung bei der öffentlichen Verwaltung andererseits die Mittel, um einen starken Nationalsinn und Wehrwillen des Volkstums hervorzurufen. In knappen und wuchtigen Sätzen sprach er diese Erkenntnis aus:

„Es kommt nur darauf an, möglichst vielen Existenzen das denkbar höchste Maß wirtschaftlicher Freiheit zu geben.“
„Ob sich der dritte Stand (Bauernstand) dem Staate ablehnend gegenüberstellt oder sich in den Staat einreiht als Staatsbürger, hängt von der Boden- und Eigentumspolitik des Staates ab.“
,,Wer den Boden mobilisiert, löst ihn in Staub auf.“

Entsprechend diesen Erkenntnissen waren die Reformpläne Steins. Stein forderte einen freien Bauernstand, er verlangte für die Bauern:

  • Aufhebung der Erbuntertänigkeit,
  • Ablösung des Frondienstes und der Fronlasten – Ausstattung mit Grundeigentum,
  • freie Eigentumsverfügung.

Stein forderte Aufstiegsmöglichkeit für die Gewerbetätigen, Aufhebung des Gewerbe- und Handelszwanges, der die Gewerbe aus den Städten beschränkte.

  • Aufhebung der Zollmauern zwischen Provinz und Provinz und innerhalb der Provinzen,
  • Aufhebung her komplizierten Akziseordnung und Ersatz durch eine einfache und gerechtere Steuer,
  • Befestigung der adligen und sonstigen Steuer- und Wirtschaftsprivilegien,
  • Beseitigung der Zunftmißbräuche und der Monopole,
  • Einrichtung von staatlich geförderter Fachausbildung, um die Aufstiegsmöglichkeiten zu erhöhen,
  • Wege- und Kanalbau, Förderung des Fabrikwesens, der Bergwerke, der Gewerbe, des Handels, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu fördern und damit auch das wirtschaftliche Vorwärtskommen jedes einzelnen Staatsbürgers zu erleichtern.

Gleichzeitig traf er Maßnahmen, um die so entstehenden wirtschaftlich Freien in Selbstverwaltungskörpern zusammenfassen, denn nach Steins Auffassung waren diejenigen, die sich Eigentum durch Leistung erwarben, auch für die öffentliche Verwaltung geeigneter als eine lebens- und wirtschaftsfremde Bürokratie. Zu diesem Zweck schuf er ein neues Städterecht mit städtischer Selbstverwaltung und leitete auf dem platten Lande die Schaffung von Selbstverwaltungskörpern ein, zu denen die Bauern herangezogen wurden. Begleitet waren diese Maßnahmen von einer Hebung des gesamten Unterrichtswesens einschließlich der Fachausbildung, denn Stein betonte häufig, daß neben den sozialen Maßnahmen auch die Erziehung zur Schaffung von Staatsgesinnung einzusetzen sei. Kein Gesellschaftsgebiet, keine staatliche Institution, kein Verwaltungszwang, kein Wirtschaftsgebiet blieb von dem gewaltigen Willen des Reformers Stein unberührt.

Schon das Bekanntwerden dieser geplanten Sozial- und Wirtschaftsreform, die im wesentlichen auf der Schaffung einer volksumfassenden Aufstiegsmöglichkeit und auf der verantwortlichen Heranziehung des Volkes zur Selbstverwaltung und Selbstgestaltung beruhte, löste einen freien Nationalsinn und Wehrwillen hervor, daß es dem darniederliegenden, ausgesaugten und entwaffneten Preußen gelang, in den Freiheitskriegen das napoleonische Joch abzuwerfen.

Die gegensätzlichen Anschauungen

Die Marxistische Pervertierung des Begriffs

Karl Marx begriff die vom freien Kräftespiel her drohende Entrechtung der Arbeiter als durch das Privateigentum hervorgerufen, anstatt zu erkennen, daß der Mißbrauch des Eigentums lediglich die Folge eines selbstsüchtigen Wirtschaftsdenkens ist. Infolgedessen hoffte er über Klassenkampf und Klassendiktatur die eigentumslose, klassenlose und staatenlose Gesellschaft herbeiführen zu können, die ihm als Zukunftsideal vorschwebte. In Deutschland führte die Verschmelzung von Liberalismus und Marxismus zur Aufrichtung der Novemberrepublik, unter deren Herrschaft die befreite Selbstsucht sich immer stärker auswirkte und zu solchen Leistungsverweigerungen, Gegensätzen und Kräftebindungen auf allen Gebieten führte, bis endlich im totalen Zusammenbruch des wirtschaftlichen und politischen Lebens der Bankrott dieser Weltanschauung offenkundig wurde.

Das bolschewistische Sozialexperiment

Der Bolschewismus beseitigte als erstes den Privatbesitz an Produktionsmitteln durch Enteignung und Verstaatlichung der Produktion. Alle früheren Aufgaben der Privatwirtschaft – Produktionsgestaltung, Absatzregelung, Preis- und Lohngestaltung usw. – gingen damit auf die staatliche Wirtschaftsbürokratie über. Gleichzeitig erfolgten Versuche in Richtung einer Lohnangleichung.

Da es der Bolschewismus niemals mit Erfolg unternommen hatte, durch Erziehung die menschliche Selbstsucht zu überwinden (welches seine Gegner allerdings für a priori unmöglich erachten) und da es ihm infolgedessen nie gelang, eine neue Leistungsmoral hervorzurufen, die Leistungen um der Leistung willen vollbrachte, bewirkte die Nivellierung der Löhne und Einkommen eine Leistungsnivellierung nach unten hin. Denn der Leistungsfähigere hatte keinerlei Interesse, seine Leistung voll zu entfalten, wenn er sah, daß der Faule neben ihm ebensoviel erhielt wie er selbst. Wenn schon alles gleich sein sollte, so war nicht einzusehen, weshalb nicht auch die Leistungen gleich sein sollten. Jegliche Leistungsinitative und Verantwortungsfreudigkeit mußte unter diesem System absterben.

Versagen der staatlichen Wirtschaftsbürokratie

Zu dieser menschlichen Leistungsverweigerung auf allen Gebieten kam noch das totale Versagen der staatlichen Wirtschaftsbürokratie. Diese erwies sich als außerstande, durch staatliche Erlasse und Befehle, durch mechanistische Produktionsverteilung den seinem Wesen nach organischen, millionenfach verästelten Leistungsaustausch der Wirtschaft so regeln zu können, daß eine auskömmliche Fruchtbarkeit der Volkswirtschaft sichergestellt wurde.

Der wirtschafts- und volksvernichtende Verlauf des bolschewistischen Experiments beweist, daß das Prinzip der materiellen Gleichberechtigung aller Menschen trotz rücksichtslosesten staatlichen Terrors weder in der Lage ist, den Leistungswillen der Wirtschaftstätigen hervorzurufen, noch die private Initiative durch staatliche Funktionäre zu ersetzen.

Durch dieses Versagen der bolschewistischen Wirtschaftsordnung wird die marxistische Ideologie, die schon einer weltanschaulichen und wissenschaftlichen Prüfung nicht standhält, nun auch von seiten des praktischen Lebens verworfen.

Das Sozialprinzip des Nationalsozialismus

Der Aufgabe der Erhaltung und Weiterentwicklung des arteigenen Volkstums unterstellt der Nationalsozialismus seine gesamte Gestaltung, also die individuelle und gemeinschaftliche Zielsetzung. Die damit erfolgte Festlegung des Verhältnisses „Einzelmensch zu Gesamtheit“ gibt dem Begriff Sozialismus seinen Inhalt. Sozialismus bedeutet kurzgefaßt Erhaltung und Weiterentwicklung des Volkstums aufgrund der arteigenen Entwicklungsgesetze (→ Deutscher Sozialismus).

Antinationaler Asozialismus der BRD

Die BRD rückt die Festigung einer Individualgemeinschaft in den Mittelpunkt ihres politischen Wollens und Handelns. Hierbei wird das Individuum zuungunsten beziehungsweise zum Schaden der betreffenden sozialen Gruppe, nämlich des deutschen Volkes, in den Mittelpunkt des Wollens und Handels gerückt. Man kann dieses Phänomen als antinationalen Asozialismus umschreiben. Antinationaler Asozialismus steht in Widerspruch zum Nationalen Sozialismus.

Zusammenfassende Abgrenzung von Marxismus und Nationalsozialismus

Quelle
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Den weitesttragenden politischen Einfluß unter den sozialistischen Theorien des 19. Jahrhunderts hatte der Marxismus, begründet von dem Juden Karl Marx. Dieser verfaßte gemeinsam mit Friedrich Engels das Kommunistische Manifest (1848) und das Hauptwerk des Marxismus: „Das Kapital“. Der Marxismus hat durch die materialistische Geschichtsauffassung, wonach die Wirtschaft die allein bestimmende Kraft der geschichtlchen Entwicklung ist und alle angeblich geistigen Werke nur Funktionen ökonomischer Gegebenheiten und Bestrebungen sind, jede sittliche Ordnung in Frage gestellt. Er hat durch die Lehre vom Klassenkampf die durch die Industrialisierung schon zersetzte Volksordnung noch unheilvoller zerspalten. Er hat durch das Ziel der klassenlosen Gesellschaft das Prinzip der staatlichen Ordnung verneint. Er hat durch den Gedanken der Weltrevolution die völkische Gemeinschaft preisgegeben und sie durch die Stärkung der internationalen Bindungen verraten. Nach Richtungskämpfen in der deutschen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts wurde der Marxismus die verbindliche Grundlage der Sozialdemokratischen Partei (Erfurter Programm, 1891). Der Versuch, den doktrinären Marxismus durch den Gedanken einer sozialen Evolution abzuwandeln (Revisionismus), setzte sich nicht durch. Der radikale Marxismus bildet die geistige Grundlage des Bolschewismus, der durch die „Diktatur des Proletariats“ die Weltrevolution herbeizuführen strebte.

Der Marxismus, der in Deutschland nach dem Umsturz von 1918 eine ausschlaggebende politische Position errang, konnte das liberalkapitalistische Wirtschaftssystem nicht durch eine gerechte Sozialordnung ersetzen. Erst der Nationalsozialismus hat durch Überwindung der marxistischen Ideen des Materialismus, des Klassenkampfes und der Weltrevolution die Grundlgen einer gesunden Volksordnung schaffen können (Deutscher Sozialismus). Das Volk als eine artgemäß verbundene und geschichtlich gewordene Gemeinschaft ist ihm der Grundtatbestand des menschlichen Zusammenlebens; er erblickt daher in der Ordnung und Entfaltung der Volksgemeinschaft das höchste Ziel. Er erkennt in der schaffenden Arbeit, nicht im Kapital, den Grundwert der Wirtschaftsordnung. Er verkündet daher das Recht auf Arbeit, das dem einzelnen die Sicherung seiner Existenz ermöglicht, und gleichzeitig die Pflicht zur Arbeit, die der einzelne zum Wohle der Gemeinschaft zu erbringen hat. Er gibt der Arbeit ihre eigene Ehre (Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit) und stellt sie unter besonderen Schutz. Er erkennt das Eigentum und die Stellung des Unternehmers an, bindet sie aber durch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Er gibt der Wirtschaft ihre Stellung im Dienst der Volksgemeinschaft, lenkt sie nach staatlichem Plan (Vierjahresplan) und läßt sie unter staatlicher Aufsicht von den ständischen Organisationen und Marktverbänden der Beteiligten selbst verwalten (Wirtschaftliche Selbstverwaltung). Er erfaßt in der Deutschen Arbeitsfront alle Schaffenden, Unternehmer wie Arbeiter, zu einer gemeinsamen Organisation zusammen, die den Klassengegensatz überwinden und den Arbeitsfrieden wahren soll. Er sichert dem Bauerntum als dem Urquell des völkischen Daseins seinen Boden und damit den dauernden Bestand der bäuerlichen Sippe (Reichserbhofrecht). Er erweckt in jedem Volksgenossen das Bewußtsein der Verantwortlichkeit und der Opferbereitschaft gegenüber der Gemeinschaft (NS-Volkswohlfahrt, Winterhilfswerk) und gründet so die Volksordnung auf den Sozialismus der Tat.

Quelle: Der Neue Brockhaus. Allbuch in vier Bänden, 2. Auflage 1941, Stichwort Sozialismus; Hervorhebungen im Original


Die Weltanschauung ist das Schicksal

Die Lehren der Vergangenheit belegen die engen Zusammenhänge zwischen Weltanschauung und praktischer Gestaltung. Besonders aus den Beispielen des Liberalismus und Marxismus ergibt sich, daß jeder Weltanschauung eine ganz bestimmte soziale Gestaltungsidee entspricht, die zur Entstehung entsprechender Grundsätze für Lohn- und Preisgestaltung führt (weltanschaulich bedingtes Entschädigungsprinzip). Zudem entstand aus der liberalistischen Lohn- und Preisgestaltung, ebenso wie der marxistischen, zwangsläufig eine ganz bestimmte Wirtschafts- und Produktionsstruktur. Da ein Staatswesen, dessen Gestaltung eine bestimmte Weltanschauung zugrunde liegt, ganz selbstverständlich bemüht sein wird, Forschung, Wissenschaft, Erziehung, Recht usw. für die Verwirklichung seines Sozialprinzips einzusetzen, so läßt sich die obige Erkenntnis erweitern:

„Jede weltanschauliche Idee verlangt die einheitliche Gestaltung aller Teilgebiete des Gemeinschaftslebens."

Wenn nun die aus der Weltanschauung entspringende Formengebung seine auskömmliche Fruchtbarkeit der Volkswirtschaft im Verein mit dem Gefühl einer sozialen Gerechtigkeit hervorruft, so muß das Versagen des praktischen Lebens die Autorität der Weltanschauung und damit die staatliche Autorität erschüttern. So führte das totale Versagen der liberalistischen Wirtschaftsordnung in Deutschland zu einer Widerlegung der liberalistischen Weltanschauung und trug entscheidend zu einer Beseitigung der liberalistischen Staatsform bei. Ebenso gefährdete die Unfruchtbarkeit der bolschewistischen Gesellschaftsordnung die Autorität der kommunistischen Ideologie. Da diese letztere eine ganz bestimmte Erziehung und Rechtsschaffung hervorrief, werden durch das Versagen der Wirtschaft auch diese Teile des Gemeinschaftslebens diskreditiert, womit die Entstehung einer totalen Anarchie droht.

Literatur

Allgemein

  • Lyle Rossiter: Die liberale Agenda: Analyse der Geisteskrankheit linker Meinungsdiktatoren, J. K. Fischer Verlag, 2018, ISBN 978-3941956179 [496 S.]
  • Ferdinand Bardamu (Pseudonym): Warum Europäer das Christentum zurückweisen müssen, Netzpräsenz The West‘s Darkest Hour, März/April 2018 – zur christlichen Herkunft und Grundlegung sowie zu christlichen Vorformen sozialistischer Praxis und Theorie
  • Josef Schüßlburner: Roter, brauner und grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus, Lichtschlag Verlag, Grevenbroich 2008, ISBN 978-3939562047
  • Roland Baader: Das Kapital am Pranger. Ein Kompaß durch den politischen Begriffsnebel. Resch-Verlag; 1. Aufl. 2005, ISBN 978-3935197458
  • Alain de Benoist: Totalitarismus. Kommunismus und Nationalsozialismus – die andere Moderne. 1917–1989. Aus dem Französischen von Claude Michel. Mit einem Vorwort von Ernst Nolte, Verlag Junge Freiheit, Berlin 2001, ISBN 3-929886-08-1
  • Igor R. Schafarewitsch: Der Todestrieb in der Geschichte – Erscheinungsformen des Sozialismus, Lichtschlag Medien und Werbung, 2. Aufl. 2016, ISBN 978-3939562634 (russische Originalausgabe: 1975)

Bolschewistisches

Antimarxistisches

  • Christian Jung: Staats-Antifa: Die heimliche Machtergreifung der Linksextremisten. Kopp Verlag, 2020, ISBN 978-3864457661 [285 S.]
  • Torsten Mann:
  • Roland Baader: Kreide für den Wolf: Die tödliche Illusion vom besiegten Sozialismus. Mit einem Vorwort von Markus Krall. Lichtschlag Medien und Werbung, 2021 [Erstveröffentlichung 1991 im Tykve Verlag, Böblingen], ISBN 978-3948971069 [404 S.]
  • Franz Ludwig: Kommunismus, Anarchismus, Sozialismus: Geschichtliches und Kritisches. Berlin 1908 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Hermann Klingebeil: Sozialismus - Anarchismus. Berlin 1906 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Rayfield, Donald: Stalin und seine Henker. Karl Blessing Verlag, München 2004
  • Georg Leibbrandt: Die Sowjet-Union (1943)

Pronationalistisches

Verweise

  • Ns-archiv chrystal Kopie.pngDas Sozialproblem im Wandel Deutscher Geschichte:

Fußnoten

  1. Personal-Amt des Heeres: Wofür kämpfen wir? (Januar 1944) (PDF-Datei)
  2. Rudolf Jung: Der nationale Sozialismus, seine Grundlagen, sein Werdegang und seine Ziele, München 1922, S. 156 f. (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  3. Menschliches-Allzumenschliches (I, Nr. 473)