Münchener Abkommen

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Das Münchener Abkommen bzw. der Münchener Frieden, geschlossen am 29. September 1938 zwischen dem Deutschen Reich, Großbritannien, Frankreich und Italien, behandelt die Art und Weise der Angliederung der deutsch besiedelten Gebiete in Böhmen und Mähren/Schlesien (also der „Sudetendeutschen Gebiete") an das Reich und beendete die tschechische Besetzung des Sudetenlandes. Entgegen der offiziellen Geschichtsschreibung wurde die Angliederung der Gebiete vom damaligen Reichskanzler Adolf Hitler nicht unter Kriegsandrohung erpreßt, sondern vielmehr bereits am 19. September 1938 durch Frankreich und Großbritannien in Separatkonsultationen mit der Tschechoslowakei ohne Teilnahme des Deutschen Reiches beschlossen.[1]

„Denn was soll man denken wenn man sich erst in München zusammensetzt und ein Abkommen abschließt, nach London zurückkehrt , um dort sofort dann zu hetzen anfängt, dieses Abkommen als eine Schande bezeichnet, ja versichert, daß sich ein zweites Mal sowas nicht wiederholen darf; mit anderen Worten, daß eine freiwillige Verständigung überhaupt nicht mehr denkbar sein soll für die Zukunft?“Rede vom 30. Januar 1940 (Adolf Hitler)
Das Sudetenland (braun) und die deutschen Sprachinseln innerhalb der sogenannten Tschecho-Slowakei

Geschichte

Die im Zuge des Abkommens befreiten deutschen Gebiete
Postkarte aus Anlaß des Münchener Abkommens

Bereits am 4. März 1919 demonstrierten große Teile der Bevölkerung der deutschsprachigen Gebiete Böhmens und Mährens für den Verbleib bei der Republik Deutsch-Österreich und gegen die Eingliederung in die gerade neugegründete Tschechoslowakei. Anlaß für die Demonstrationen waren die Wahlen zur Nationalversammlung der Republik Deutsch-Österreich, von deren Teilnahme die Sudetendeutschen gewaltsam abgehalten wurden.

Am 1. Oktober 1938 sollte die Rückgliederung der Sudetengebiete beginnen und bis zum 10. Oktober abgeschlossen sein. Ans Reich zurückgegeben wurden alle Gebiete Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens mit mehr als 50 % Deutschen. Der genaue Grenzverlauf wurde von einem international zusammengesetzten Ausschuß am 21. November 1938 festgelegt.

Im Zuge des sogenannten Versailler Vertrages wurde die Tschecho-Slowakei nach Abtrennung von Österreich-Ungarn durch die Siegermächte als Kunstprodukt gegründet, um im Rücken Deutschlands einen weiteren Kunststaat neben Polen zu schaffen. Diese Kunststaaten waren rein politischer Absicht mit dem Ziel der weiteren Schwächung Deutschlands. Der Tschecho-Slowakei wurden dabei willkürlich deutsche Gebiete zugesprochen. Dies war auch auf tschechische Fälschungen durch Eduard Benes über angeblich mehrheitlich tschechische Besiedlung zurückzuführen.

Infolgedessen kam es zu schwersten Repressalien an der mehrheitlich deutschen Bevölkerung im Sudetenland von tschechischer Seite. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und die mehrheitlich deutschen Gebiete auch politisch und wirtschaftlich lebensfähig zu erhalten kam es zum Münchner Abkommen als beispielhafter friedlicher Revision eines der unzähligen Fehler des sogenannten Versailler Vertrages. Darauf bezog sich auch Adolf Hitler in seiner drei Tage zuvor erfolgten Rede vom 26. September 1938 im Berliner Sportpalast.

Am 28. September 1938 war der hauptsächliche Anreisetag mit Vorgesprächen, am 29. September 1938 wurde verhandelt, und in der Nacht zum 30. September nahm die tschechische Regierung die Vorschläge an.

Hitlers Pläne und das Münchner Abkommen

Adolf Hitler bestätigt das Münchner Abkommen.

Zu seinen Generälen soll Hitler in einer Ansprache vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939 laut Redeprotokoll vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges retrospektiv über das Münchner Abkommen gesagt haben:

„Die Gegner haben nicht mit meiner großen Entschlußkraft gerechnet. Unsere Gegner sind kleine Würmchen. Ich sah sie in München. […] Nun ist Polen in der Lage, in der ich es haben wollte. […] Ich habe nur Angst, daß mir noch im letzten Moment irgend ein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt.“[2]

Diese Sätze wurden Gerd Schultze-Rhonhof zufolge für den Nürnberger Prozeß nachträglich in das Protokoll dieser Rede von den „Befreiern“ hineingefälscht.[3]

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Ansprache Hitlers vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939

Der Anschluß des Sudetenlandes – Wille des Volkes

„Wir sind alle der Meinung, daß die Sudetendeutschen ein Anliegen hatten, doch daß ihre Beschwerden erst berücksichtigt wurden, als Deutschland stark genug wurde, um für sie einzutreten.“ — Sir Archibald Southby[4]

Den Konflikt mit dem Reich wegen der Sudetenfrage beantwortete die Tschechoslowakei mit der Mobilmachung der tschechischen Armee am 21. Mai 1938. Der Mobilmachung ging keinerlei deutsche Truppenbewegung voraus, mit der die tschechische Kriegsprovokation hätte begründet werden können.[5] Dazu schrieb William C. Bullitt, US-Botschafter in Paris, in einer Mitteilung an Roosevelt:

„... die tschechische Mobilmachung müsse als Anstiftung zum Krieg in Europa aufgefaßt werden.“[6]

Vollzug durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges

Deutsche und italienische Offiziere während der Münchener Konferenz, 29. September 1938; v. l. n. r.: SS-Hauptsturmführer Dr. Eugen Dollmann (Führer beim Stab Reichsführer-SS und Himmlers Dolmetscher für Italienisch); SS-Obersturmführer Dr. phil. Hajo Freiherr von Hadeln (Adjutant Reichsführer-SS Himmler); SS-Gruppenführer Karl Wolff (Chef des Hauptamtes Persönlicher Stab Reichsführer-SS); zwei unbekannte italienische Offiziere; Professor Arturo Marcipati (im schwarzen Fez, Führer der Schwarzhemden der MVSN); General der Artillerie Wilhelm Keitel (Chef der Wehrmacht-Führungsamt, Reichskriegsministerium); Reichsführer-SS Dipl.-Landwirt Heinrich Himmler (Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei); Generalmajor der Luftwaffe Karl-Heinrich Bodenschatz (Chef des Ministeramtes des Reichministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe) und Generalfeldmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe). Nicht im Bild, weil rechts bzw. vorlaufend der italienische Außenminister Galeazzo Ciano, Hitler und Mussolini.

Die tschechische Räumung des Sudetenlandes vereinbarten einzig und allein die Ententemächte England, Frankreich und Italien. Nur sie waren als Versailler Vertragsunterzeichner dazu berechtigt. Deutschland bestätigte lediglich diese Entscheidung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

„...Und der Punkt 2 des Münchener Abkommens gibt auch nur dem zu denken, der ihn liest und dabei feststellt, daß ‚die Räumung des [Sudeten-]Gebiets bis zum 10. Oktober‘ nicht die deutsche Wehrmacht erzwingt, sondern ‚das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien v e r e i n b a r e n‘. Deutschland erscheint unter den v e r e i n b a r t e n Mächten überhaupt nicht. Dieser Umstand wirft die Frage auf nach dem Grund für das Fehlen Deutschlands. Der Grund ist in der Geschichte zu suchen, in concreto in den Ereignissen der Jahreswende 1918/19. Damals besetzten tschechische Militäreinheiten in einer immerhin drei Monate dauernden Gewaltaktion die deutschen Siedlungsgebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens, um die von deren Bevölkerung abgelehnte Angliederung an die in der Entstehung begriffene Tschechoslowakei zu erzwingen. Auf Ersuchen der Tschechen billigten die siegreichen Ententemächte Frankreich, Großbritannien und Italien die vollzogene Besetzung nachträglich, aber auch das wiederum nur bis zur endgültigen Festlegung der Grenzen in einem Friedensvertrag.“[7]

Paz - Wie das Sudetenland zum Reich kam.jpg

Wortlaut des Abkommens

Völkischer Beobachter vom 1. Oktober 1938:
Das Sudetenland kehrt Heim!
Briefmarkensatz
Gedenkmünze anläßlich des „Viermächteabkommens“ von München 1938

Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, Getroffen in München, am 29. September 1938 Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.

1.) Die Räumung beginnt am 1. Oktober.
2.) Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die Tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.
3.) Die Modalitäten der Räumung werden im Einzelnen durch einen internationalen Ausschuß, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.
4.) Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt am 1. und 2. Oktober, der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober, der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober, der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober.
Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internationalen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden.
5.) Der in Paragraph 3 erwähnte internationale Ausschuß wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung stattfinden soll. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen bestimmt werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei die Modalitäten der Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag festsetzen, an dem die Volksabstimmung stattfindet; dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November liegen.
6.) Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen geringfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen.
7.) Es wird ein Optionsrecht für den Übertritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens an ausgeübt werden. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß wird die Einzelheiten der Option bestimmen, Verfahren zur Erleichterung des Austausches der Bevölkerung erwägen und grundsätzliche Fragen klären, die sich aus diesem Austausch ergeben.
8.) Die Tschechoslowakische Regierung wird innerhalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens an alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die Tschechoslowakische Regierung sudentendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen.

Befreiung am 1. Oktober 1938

Mobilmachung

Im Zuge der Planung Hitlers zur Befreiung des Sudetenlandes, als der Ausgang des Viermächteabkommens in München noch unsicher war, wurden große Teile des Deutschen Heeres im September 1938 mobil gemacht. Zu diesem Zweck erfolgte auf deutscher Seite folgender Aufmarsch:

  • Heeresgruppenkommando 1, mobil gemacht als 2. Armee mit Hauptquartier in Kosel mit den Generalkommandos II, VIII. und X. Armeekorps, dazu die 6., 8., 12., 22., 28., 30. und 32. Infanterie-Division sowie 3. Panzer-Division. Auftrag der Armee war es, das Festungsgebiet gegenüber Oberschlesien zu durchstoßen und Richtung Olmütz vorzugehen, um sich dort mit der 14. Armee zu vereinigen.
  • Heeresgruppenkommando 3, mobil gemacht als 8. Armee mit Hauptquartier in Freiburg / Schlesien mit den Generalkommandos III. und XI. Armeekorps, dazu die 3., 18., 19. und 31. Infanterie-Division. Auftrag der Armee war es, aus dem Raum Hirschberg – Waldenburg durch die Landshuter Senke in Richtung Hohenmauth – Zwittau – Nachod vorzugehen und nach dem Durchbruch mit der 2. Armee zusammen zu wirken.
  • IV. Armeekorps mit Hauptquartier in Herrnhut als selbständiges Armeekorps mit 4. und 14. Infanterie-Division. Auftrag des Korps war es, aus dem Raum Zittau in Richtung Eisenstadt anzugreifen, um so die rechte Flanke der 8. Armee zu sichern.
  • Grenzabschnittskommando 4 mit Hauptquartier in Schweidnitz mit vier Grenzwachtregimentern. Auftrag des Kommandos war es, den Raum von Görlitz bis zur Glatzer Neiße zu sichern.
  • Grenzabschnittskommando 5. Aufgabe des Kommandos war es, den Raum zwischen dem Ascher Zipfel und der Elbe zu sichern.
  • Heeresgruppenkommando 4, mobil gemacht als 10. Armee mit Hauptquartier in Schwandorf mit den Generalkommandos VI., XIII. und XVI. Armeekorps, dazu die 10., 17. und 24. Infanterie-Division sowie 2., 13. und 20. motorisierter Infanterie-Division und 1. Panzer-Division und 1. leichte Division. Aufgabe der Armee war es, aus dem westsächsischen bzw. oberpfälzischen Raum zwischen Gottleuba und Cham über Pilsen auf Prag vorzustoßen.
  • Heeresgruppenkommando z. b. V., mobil gemacht als 12. Armee mit Hauptquartier in Passau mit den Generalkommandos V., VII. und IX. Armeekorps, dazu die 5., 7., 9., 15., 16., 25., 27. und 45. Infanterie-Division sowie der 1. Gebirgs-Division. Aufgabe der Armee war es, in Richtung Brünn vorzurücken.
  • Heeresgruppenkommando 5, mobil gemacht als14. Armee mit Hauptquartier in Wien mit den Generalkommandos XVII. und XVIII. Armeekommando und dem Feldkommando z. b. V., dazu die 44. Infanterie-Division sowie die 2. und 3. Gebirgs-Division, die 29. motorisierte Infanterie-Division, die 2. Panzer-Division und die 4. leichte Division. Auftrag der Armee war es, an Preßburg vorbei nach Norden vorzustoßen, um sich schließlich mit der aus Norden angreifenden 2. Armee zu vereinigen.

Als Beispiel dient die Mobilmachung und der Einmarsch (im Rahmen der 12. Armee) aus der Sicht der 5. Infanterie-Division:

„Im Mai 1938 wird es angesichts der politischen Lage der Divisionsführung klar, daß die jährlichen Herbstübungen nicht daheim im Schwabenland, sondern voraussichtlich in der Ostmark abgehalten werden. Die Führung der Division erkundigt auf zahlreichen kurzen Reisen das Herbstübungsgelände und verschafft sich den notwendigen Überblick der Gelände und Verkehrsverhältnisse im Raum zwischen der Donau: Passau-Straubing und dem Grenzkamm des Böhmerwaldes. So gut es geht, wird die Truppe im Sommer noch für die Aufgaben geschult. Die Waldhänge des Schwarzwaldes, der Truppenübungsplatz Heuberg und die Alb dienen als Übungsgelände. Am 17./18. September stellt die 5. Division die Ausrückefähigkeit eines stoßkräftigen Truppenverbandes her. Er besteht aus Infanterie, leichter und schwerer Artillerie, Pionieren und Nachrichtentruppen. Am 20. September beginnt der Abtransport ins Übungsgelände an das Südufer der Donau im Raum Deggendorf-Straubing. Am 25. September verlegt die Truppe in Grenznähe in den Raum Zwiesel. Am Abend des 26.9. hören die Soldaten die Rede des Führers und die Truppe erhält statt des erwarteten Einmarschbefehls die Anweisung die Truppen mindestens einen Tagesmarsch von der Eisensteiner Senke abzusetzen. Am 28.9. marschiert die Truppe jedoch auf Befehl der Heeresgruppe wieder vor an die Grenze nach Zwiesel. Rechts von uns marschiert die 7. Division und die 1. Gebirgsdivision zur Moldau vor. Einmarsch in Zone V: Am 6.10. erhält die 5. Division dann die Freigabe für den Einmarsch Böhmisch Eisenstein – Seewießen – Neuen – Neumark – Ober Vollmau. In der Zone V hat die Division einen Raum von 70 km Breite und an der tiefsten Stelle von 30 km Tiefe zu besetzen Am 8.10. marschiert die 5. Division dann in den geplanten Bereich ein.“

Einmarsch

Nach dem Münchner Abkommen nahmen dann folgende Einheiten am Einmarsch in das Sudetenland teil:

  • 2. Armee mit Hauptquartier in Kosel mit den Generalkommandos II, VIII. und X. Armeekorps, dazu die 8., 28. und 30. Infanterie-Division sowie 3. Panzer-Division.
  • 8. Armee mit Hauptquartier in Freiburg / Schlesien mit den Generalkommandos III. und XI. Armeekorps, dazu die 3., 4. und 18. Infanterie-Division.
  • 10. Armee mit Hauptquartier in Schwandorf mit den Generalkommandos VI., XIII. und XVI. Armeekorps, dazu die 10. und 24. Infanterie-Division, die 2., 13. und 20. motorisierter Infanterie-Division und 1. Panzer-Division und 1. leichte Division.
  • 12. Armee mit Hauptquartier in Passau mit den Generalkommandos V., VII. und IX. Armeekorps, dazu die 7., 9. und 45. Infanterie-Division sowie der 1. Gebirgs-Division und einem Regiment der 5. Infanterie-Division.
  • 14. Armee mit Hauptquartier in Wien mit den Generalkommandos XVII. und XVIII. Armeekommando und dem Feldkommando z. b. V., dazu die 29. motorisierte Infanterie-Division, die 2. Panzer-Division und die 4. leichte Division.
  • Als Reserve im Raum nördlich der ehemaligen österreichischen Grenze: ein Regiment der 44. Infanterie-Division, 2. und 3. Gebirgs-Division und 4. leichte Division.

Besetzung der Resttschechei

Ausdrücklich im Vertrag nicht vorgesehen war die Besetzung der Resttschechei. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ließ Hitler am 15. März 1939 in der Resttschechei Truppen einmarschieren und schuf das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, in dem die Tschechen weitgehende Autonomierechte genossen. Die Gründe für die Besetzung waren völkerrechtlich legitim:

„Das Münchener Abkommen, in dem ein feierlicher Kriegsverzicht niedergelegt war, ist vielmehr in dem Augenblick durch England gebrochen worden, als es Deutschland den Krieg erklärte.“[8]

Durch die Zusammenarbeit mit England auf einen Krieg gegen Deutschland hin, wurde zudem das Abkommen wiederholt durch die Tschechei selbst verletzt.[9]

Botschafter Abetz erklärte dazu: „Wer es in Ordnung fand, daß bis September 1938 dreieinhalb Millionen Deutsche gegen ihren Willen zum staatlichen Zusammenleben mit sechseinhalb Millionen Tschechen gezwungen worden waren, hatte kein Recht dagegen aufzutreten, daß im April 1939 diese sechseinhalb Millionen Tschechen gegen ihren Willen in einen Staatsverband mit achtzig Millionen Deutschen aufgenommen wurden.“

Die Slowakei wurde vom Deutschen Reich am 14. März 1939 anerkannt. Die Kontrolle über die Resttschechei war Hitler aus militärstrategischen Gründen wichtig, weil dieser lange Landstreifen bis in die Mitte des Deutschen Reiches hineinreichte. Hitlers relativ leichter Erfolg bei der Landnahme und die eher abwartende Haltung der westlichen Demokratien motivierten auch andere Nachbarn der ČSR zur Landnahme. Ungarn besetzte 1938 Grenzgebiete mit teils ungarischer Bevölkerung und 1939 die Karpatoukraine, Polen okkupierte Gebiete in Teschen mit einer polnischen Bevölkerung im Oktober 1938.

Umgang der BRD mit dem Abkommen

Das Münchener Abkommen ist laut dem sogenannten „Normalisierungsvertrag“ der Bundesrepublik Deutschland mit der Tschechoslowakei (ČSSR) vom 11. Dezember 1973, ratifiziert 1974, nicht bindend, da die vertragschließenden Staaten des Abkommens sich 1938 zu Lasten eines Drittstaates, der Tschechoslowakei, geeinigt hätten. Allerdings hatten eben jene Staaten die Tschecho-Slowakei in den zu korrigierenden Grenzen auch erst gegründet, insofern ist dieser „Normalisierungsvertrag“ der BRD für Deutschland nicht bindend.

Zitate

  • „Die Tschechoslowakei hat Gebiete verloren [...] die klugerweise in Versailles in den tschechischen Staat gar nicht hätten eingegliedert werden sollen und welche niemals – es sei denn auf der Basis einer Föderation - dort dauernd verbleiben konnten.“Nevile Henderson, britischer Botschafter
  • „Es überwiegt in der Öffentlichkeit die Meinung, als gehöre das Münchener Abkommen zu den vielen Vergehen des Dritten Reiches - eine absurde Umkehrung der Fakten.“Hellmut Diwald
  • „Die Tschechen haben tausendmal weniger und die Polen hundertmal weniger erlitten im Vergleich zu dem, was sie in den letzten beiden Generationen den Deutschen zugefügt haben.“David L. Hoggan, VS-amerikanischer Geschichtswissenschaftler
  • „Wir sind nicht nach München gegangen um zu entscheiden, ob die vorwiegend deutschen Gebiete des Sudetenlandes nach Deutschland überführt werden sollen. Das war bereits entschieden.“Neville Chamberlain[10]

Siehe auch

Literatur

  • Alfred Schickel: Das Münchener Abkommen im Lichte amerikanischer Geheimdokumente – Beweise zur Rechtmäßigkeit des Anschlusses des Sudetenlandes
  • Wir waren dabei. Berichte vom Einmarsch ins Sudetenland und der Besetzung von Böhmen-Mähren. Der Einsatz des Panzerregiments 6 unter Oberst Ludwig Crüwell; Nachdruck der Ausgabe von 1939 im Melchior-Verlag, ISBN 978-3945853009
  • Ingomar Pust: Schreie aus der Hölle ungehört. Das totgeschwiegene Drama der Sudetendeutschen, Hartmann-Verlag, Sersheim 1998 (Klappentext)
  • Theodor Veiter: Kein Schlußstrich! Die Sudetendeutschen und die Tschechen in Geschichte und Gegenwart (Klappentext)
  • 1938 wurden keine Tschechen vertrieben, Artikel in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 563

Fußnoten

  1. W. Jaksch: Europas Weg nach Potsdam, S. 318–319, zit. nach: Udo Walendy: Wahrheit für Deutschland – Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges, S. 95
  2. Gefälschtes Dokument der angeblichen Ansprache Adolf Hitlers vor den Oberbefehlshabern auf dem Obersalzberg, 22. August 1939
  3. Vgl. Gerd Schultze-Rhonhof: Der Krieg, der viele Väter hatte, 4. Auflage S. 343–352
  4. Englisches Unterhaus, Ende September – Anfang Oktober 1939, vgl. W. Jaksch: Europas Weg nach Potsdam, Stuttgart 1958, S. 332
  5. Vgl. K. Zentner: Illustrierte Geschichte des Dritten Reiches, München 1965
  6. Vgl. Udo Walendy: Wahrheit, a. a. O., S. 240
  7. Wie das Sudetenland zum Reich kam (PDF-Datei), PAZ, Folge 39 vom 27. September 2008, S. 23
  8. Auswärtiges Amt – Weißbuch Nr. 2 – Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges (PDF-Datei, Textversion-PDF, HTML-Version)
  9. Vgl. hierzu auch: Paul Rassinier: Die Jahrhundert-Provokation – Wie Deutschland in den Zweiten Weltkrieg getrieben wurde
  10. W. Jaksch: Europas Weg nach Potsdam, S. 331–333, zit. nach: Udo Walendy: Wahrheit für Deutschland – Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges, S. 96