Verrassung

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Reichsneger der Preußischen Armee mit Gattin – die ersten Anzeichen von einem „Dunkeldeutschland“.

Verrassung (zu Zeiten Ottos des Großen und danach auch Verwelschung) ist die Bezeichnung für die geschlechtliche Vereinigung, Beziehung oder Ehe zweier Menschen unterschiedlicher, nicht artverwandter Rassen wider die Rassenreinheit und ist inzwischen Doktrin der angeordneten Umvolkung (→ Einheitsmensch) geworden.

Drittes Reich

Jude mit blonder Schickse: Elvira Bauer instrumentalisierte das Thema Verrassung in ihrem Kinderbuch „Trau keinem Fuchs auf grüner Heid“.

Im Nationalsozialismus waren solche Verbindungen zwischen „Deutschblütigen“ und „Nichtariern“ aus „rassehygienischen Gründen“ z. T. geächtet, wenn auch nicht gesetzlich explizit verboten; allerdings gab es Bestrebungen, den Standesbeamten solche Eheschließungen zu untersagen, da ein solcher Anspruch ein „subjektives, öffentliches Recht auf Verrassung bedeuten“ würde.[1]

Ehe

Eine Heirat zweier Fremdrassischer war allerdings zulässig und unterlag keinerlei behördlicher Benachteiligung.

Bundesrepublik Deutschland

Germanophobe, selbsthassende Linksextremisten rufen seit Ende der 1990er Jahre dazu auf, keinen Sex mit Nazis zu haben. Dieser rotfaschistische Aufruf zur Vermeidung einer Gesinnungsmischung beim Geschlechtsverkehr gleicht dem stets dämonisierten „Verbot“ der Rassenmischung zur Verhinderung des Volkstodes.

Zitat

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Mathias Schmoeckel: Die Juristen der Universität Bonn im Dritten Reich, S. 57