Arterhaltung

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Kinder mit Zukunft statt Einheitsmensch: Artbewußtsein und -erhaltung als Garant für Gesundheit, Seelenheil und Überleben eines homogenen Volkes

Arterhaltung ist der natürliche und instinktive Trieb von Individuen oder Völkern, die eigene Art[1] durch Vererbung zu erhalten – lebenswichtige Eigenschaft eines philanthropischen und somit gesunden Rassebewußtseins. Eine erfolgreiche Arterhaltung setzt die Verhaltensweisen von Zusammengehörigkeit und Uneigennutz (Altruismus) gegenüber arteigenen Mitgliedern und die Abwehr des Herrschaftsanspruches von artfremden oder -feindlichen Elementen voraus.

Ausgangspunkt

Die Wissenschaftler und Ethologen Konrad Lorenz und Hans F. K. Günther gelten als Vertreter und Verfechter der unabdingbaren Notwendigkeit der evolutionären Arterhaltung als Urkraft der Germanen und Überlebensgarant für die nordische Rasse, da diese als Grundlage der Rassenhygiene dient. Die beiden Forscher galten aber auch als Kritiker der von Darwin verurteilten Gruppenselektion.

„Es ist äußerst zweifelhaft, ob Nachkommen der sympathischeren und wohlwollenderen Eltern oder derjenigen, welche ihren Kameraden am treuesten waren, in einer größeren Anzahl aufgezogen wurden als Kinder selbstsüchtiger und verrätherischer Eltern desselben Stammes. Wer bereit war, sein Leben eher zu opfern als seine Kameraden zu verrathen, wie es gar mancher Wilde gethan hat, der wird oft keine Nachkommen hinterlassen, welche seine edle Natur erben können. [...] Ein Stamm, welcher viele Glieder umfaßt, die in einem hohen Grade den Geist des Patriotismus, der Treue, des Gehorsams, Muthes und der Sympathie besitzen und daher stets bereit sind, einander zu helfen und sich für das allgemeine Beste zu opfern, wird über die meisten anderen Stämme den Sieg davontragen, und dies würde natürliche Zuchtwahl sein.“Charles Darwin[2]
„Eine Nordmark-Amazone. Eine hochgewachsene, prachtvoll durchtrainierte blonde Leichtathletin, aufgenommen auf dem Sportplatz einer Frauenschule in der Nordmark“.[3]

Der Verhaltensforscher Bernhard Grzimek hat das Konzept der Arterhaltung als Fundament der Artgemeinschaft zeitlebens vertreten und in zahlreichen Publikationen als Erklärung für soziale und kooperative[4] Verhaltensweisen herangezogen. Die Erkenntnisse des Naturforschers Gregor Mendel haben innerhalb der Wissenschaft der Erhaltung eines Volkes auf Artebene ebenso Bestand. Gregor Mendel veröffentlichte 1866 mit Versuchen über Pflanzenhybriden die Grundlagen für die später nach ihm benannten Mendelschen Regeln. Diese beschreiben, wie Merkmale in einer genau definierten und vorhersagbaren Weise vererbt werden.

Arterhaltung in der Moderne

Grundlegende Wissensformationen der Eugenik und der „neuen“ Eugenik wie Vererbung, Selektion und Arterhaltung sind heute unter neuer Begrifflichkeit in der Humangenetik vorzufinden, auch als Bestandteil der Reproduktionsmedizin, pränataler Diagnostik, Humangenomprojekten oder humangenetischen Beratungen.

Der „historisch belastete“ Begriff „Arterhaltung“, den viele gerne mit der zeitgenössischen Definierung von dem tabuisierenden Schlagwort Rassismus gleichsetzen (wollen), kommt in Schulbüchern der Nachkriegs-BRD nicht mehr vor, aber der damit verbundene Trieb bleibt vorhanden, denn das naturbedingte Bedürfnis nach ethnischer Homogenität und Reinheit in einer von der Weltkrake forcierten Zeit der Globalisierung, der Familienphobie, der Geschlechtergleichschaltung und der schädlichen Rassenmischung wider die Lehren unserer Vorfahren scheint nach wie vor auf Zuspruch zu stoßen, auch als Aufstand gegen die Apologeten des fremdartigen Konzeptes der „Einen Welt“.

Zitate

  • „Das für die Lebensordnung unseres Volkes aber wichtigste Grundgesetz lautet: Sittlich ist, was der Arterhaltung des deutschen Volkes förderlich ist. Unsittlich ist, was der Arterhaltung des deutschen Volkes entgegensteht.“ — aus: Wofür kämpfen wir?, Personal-Amt [sic] des Heeres, Januar 1944
  • „Die Einräumung einer besonderen Stellung des Menschen gegenüber sonstigen Lebewesen wird damit begründet, daß der Mensch sich abstrakt von der übrigen Natur unterscheidet. Dies äußert sich dergestalt, daß er über das Leben an sich und über Instinkte der Selbst- und Arterhaltung hinaus die Fähigkeit hat, die Natur verantwortlich zu gestalten und seine Instinkthandlungen rational zu überprüfen. Aufgrund dieser besonderen Fähigkeit der Gattung Mensch wird jedem Individuum die Menschenwürde zugesprochen, unabhängig davon, ob das Individuum diese Fähigkeiten wahrnehmen kann oder nicht.“ — Andreas Reich[5]

Siehe auch

Literatur

  • Arthur Gütt: Dienst an der Rasse als Aufgabe der Staatspolitik, Junker und Dünnhaupt, Berlin 1934, PDF
  • David M. Wilson (Hg.): Die Geschichte der nordischen Völker. Die Welt der Germanen, Kelten, Wikinger, Slawen. Orbis Verlag, München 2003, ISBN 978-3-572-01462-X [Lizenzausgabe der Beck’schen Verlagsbuchhandlung, München, deutsche Ausgabe erstmals 1980; Originalausgabe: London 1980; zahlreiche großformatige Abbildungen]

Fußnoten

  1. Der Begriff Art ist hier nicht im streng biologisch-wissenschaftlichen Sinne zu verstehen, sondern vielmehr im Sinne von „Art und Weise“, „Wesens-/Eigenart“ (→ Volkstum).
  2. in Die Abstammung des Menschen und die geschlechtliche Zuchtwahl, Kapitel 5
  3. E.v.Garvens: Berliner Illustrierte Zeitung, 1934
  4. Das zweckgerichtete Zusammenwirken von Handlungen zweier oder mehrerer Lebewesen, Personen oder Systeme, in Arbeitsteilung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
  5. in: Magdeburger Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 1998, Art. 6 GG, RN 1