Rassenpflege

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Rassenreinheit als Basis der Rassenhygiene und Garant der Arterhaltung

Die Rassenpflege, auch Rassenhygiene (auch: Rassehygiene), Erbgesundheitspflege oder Volkshygiene genannt, umfaßt die Gesamtheit der medizinischen bzw. wissenschaftlichen Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Verbesserung der rassischen Eigenarten eines Volkes. Grundlage für die Rassenhygiene ist die deutsche Kulturbiologie. In Abgrenzung zu diesem Terminus befaßt sich die Eugenik vorwiegend mit der Erbgesundheitsforschung und den entsprechenden medizinischen Verfahren zur Erhaltung der Volksgesundheit.

Rassenhygiene im Nationalsozialismus

Ausstellungs-Plakat des Reichsnährstandes zur volkswirtschaftlichen Belastung durch Erbkranke, u. a. in „Volk und Rasse“ (Heft 10, 1936), aber auch in Jakob Grafs „Biologie für Oberschule und Gymnasium“ abgebildet.

Der historische Nationalsozialismus ging davon aus, daß die geistigen und körperlichen Leistungen eines Volkes wesentlich von der Güte seiner erblichen Anlagen abhängen.

In dieser Sicht werden durch Gegenauslese (auch: Negativauslese), z. B. nachhaltige Männerverluste im Krieg, die wertvolleren Erblinien vermindert, durch uneingeschränkte Fortpflanzung krankhafter Erblinien (Schwachsinnige, Geisteskranke) wird der Wert eines Volkes herabgesetzt.

Maßnahmen

Die Fortpflanzungsstärke der erhaltungsunfähigen und erhaltungsgefährdenden Erbstämme sollte vermindert und die der erhaltungstüchtigen, hochwertigen erhöht werden. Maßnahmen waren u. a.:

Das Deutsche Reich war die erste Nation, die planmäßig und umfassend Rassenpflege betrieb.

Angeblicher Rassenhaß

Es wird behauptet, daß die Maßnahmen Ausdruck des Rassenhasses der Nationalsozialisten gewesen seien. Die Rassen wurden jedoch in einem religiösen Verständnis als gleichwertige Gedanken Gottes aufgefaßt und geachtet. Nur waren die Philosophie und die Politik darauf ausgerichtet, die Rassen in diesem Sinne zu bewahren und nicht durch Vermischung zu zerstören. Man wollte auch die arische Rasse biologisch unversehrt erhalten, so wie es beispielsweise den Juden nach ihren Schriften[1] verboten ist, sich mit Nichtjuden, also anderen Rassen, zu vermischen (→ Jüdischer Rassegedanke).

Zitate

  • „Entweder es wird Rassenpflege groß geschrieben und steht als oberstes Gesetz über allem, oder alle Wirtschaft, Politik und Staatskunst ist am Ende umsonst.“Martin Staemmler[2]
  • „Grundlage der Rassenschutzgesetzgebung ist grundsätzlich nicht die Anderswertigkeit der Rassen, sondern ihre Andersartigkeit. Die deutsche Rassengesetzgebung bezweckt die Art- und Bestandserhaltung des deutschen Volkes und den Schutz des deutschen Volkstums. Durch die aufgestellten allgemeinen, für Artfremde schlechthin geltenden Schutzbestimmungen soll kein Werturteil über Angehörige anderer Rassen und Völker gefällt werden, insbesondere sollen damit artfremde Völker, unter denen sich sehr hochstehende befinden, nicht minder gewertet werden. Die deutsche Gesetzgebung geht von der Erkenntnis aus, daß es der durch die Erschaffung verschiedener Rassen von der Vorsehung gegebenen Grundordnung und dem darauf beruhenden natürlichen und gesunden Empfinden eines jeden Volkes entspricht, sich gegen das Eindringen von Angehörigen artfremder Rassen in den eigenen Volkskörper zu wehren und die Rassenmischung der eigenen Volksgenossen mit Angehörigen artfremder Rassen zu vermeiden.“Wilhelm Stuckart / Rolf Schiedermair (1942)[3]
  • „Rassenpflege hat nicht das geringste mit Rassenhochmut zu tun. Rassenhochmut setzt ein Werturteil über die verschiedenen Rassen voraus. Wir erblicken in den Unterschieden der Rassen nicht Wert-, sondern Wesensverschiedenheiten. Und die Rasse unseres deutschen Volkes, die wir lieben und achten, wollen wir in ihrer Wesenheit erhalten und darum vor der Vermischung mit Wesensfremdem bewahren.“ — Prof. Dr. med. Hermann Alois Boehm[4]

Siehe auch

Literatur

Bedeutende rassenbiologische Bildungsschriften von Hans F. K. Günther und Jakob Graf

Zeitschriften

  • Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie, einschl. Rassen- und Gesellschaftshygiene, seit 1904
  • Das kommende Geschlecht – Zeitschrift für Eugenik, seit 1921
  • Volk und Rasse, seit 1926
  • Eugenik, Erblehre, Erbpflege, seit 1930
  • Neues Volk – Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, seit 1933
  • Der Erbarzt, Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, seit 1934
  • Rasse, seit 1934
  • Fortschritte der Erbpathologie, seit 1937

Verweise

Fußnoten

  1. Talmud, Thora
  2. Zit. bei Walter Kopp: Rassenpolitik – die Aufgabe unserer Zeit, etwa 1941, S. 109
  3. Hervorhebungen im Original, zitiert aus: Wilhelm Stuckart / Rolf Schiedermair (1909–1991): Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Reiches, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 3. Aufl. 1942, S. 10. Wilhelm Stuckart war in Person an dem Entwurf rassenschutzgesetzlicher Normen beteiligt.
  4. „Volkspflege“, in: Der Schulungsbrief, I. Jahrgang, 7. Folge (September 1934), S. 17–30
  5. Vater des BRD-Ideologen Iring Fetscher