Nürnberger Tribunal
Die sogenannten Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, welche nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen hochrangige Regierungs- und Staatsvertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus geführt wurden. Während der Schauprozesse wurden elementarste rechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze grob verletzt. Das Tribunal, welches sich die vier Mächte mit Ratifizierung des Londoner Statuts „legitimiert“ hatten und das ausschließlich der öffentlichen Kriminalisierung der deutschen Reichsregierung diente, fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erläuterung
- 2 Das Tribunal
- 2.1 Die Henker standen schon vor dem Urteilsspruch bereit
- 2.2 Ankläger
- 2.3 Verteidiger
- 2.4 Taschenspielertricks der Gerichtsführung
- 2.5 Die Richter
- 2.6 Die mißachteten Grundsätze
- 2.7 Sonderregelungen
- 2.8 Die vier „Anklagepunkte” lauteten:
- 2.9 Der Ablauf
- 2.10 Die Angeklagten
- 2.11 Die Urteile
- 2.12 Die Vollstreckung
- 2.13 Die Zuschauer
- 3 Die Opfer
- 4 Zitate
- 5 Beurteilungen
- 6 Nürnberger Nachfolgeprozesse
- 7 Verbleib des Schriftguts
- 8 Resümee
- 9 Siehe auch
- 10 Literatur
- 11 Filme / Dokumentationen
- 12 Verweise
- 13 Fußnoten
Erläuterung
Nach Ende des im Jahre 1939 insbesondere von England entfesselten europäischen Krieges, der spätestens mit Kriegseintritt der USA zum Weltkrieg ausgeweitet worden war, hielten die Kriegssieger einen Rachefeldzug zur Vernichtung deutscher Regierungs- und Staatsvertreter ab. So waren die sogenannten „Nürnberger Prozesse” ein Tribunal der Sieger des Weltkrieges, oder, wie der britische Historiker F. J. P. Veale sagte: „die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Der Historiker Werner Maser kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, daß in Nürnberg kein „Internationaler Gerichtshof“ stattgefunden habe, sondern ein „Tribunal der Sieger“.[1]
Wegbereitend für die Schauprozesse, welche für lange Zeit unantastbares Siegel einer angeblichen deutschen Hauptschuld sein sollten, war insbesondere der Umstand, daß man die letzte deutsche Reichsregierung eingesperrt hatte. Auf diese Weise war den Deutschen die Möglichkeit genommen, möglicherweise tatsächlich erfolgte Kriegsverbrechen nach deutschem Recht zu ahnden.
Zudem war mit den Siegerjustiz-Prozessen der Möglichkeit zur Legendenbildung und Greuelpropaganda jedweder Art Tür und Tor geöffnet. So konnte auch das Märchen von der zweiten deutschen Schuld weite Verbreitung finden. Die auferlegte Bußkultur führte darüber hinaus zu einem dauerhaften Ritual deutschen öffentlichen Auftretens, das wegen seiner pseudoreligiösen Verinnerlichung keiner Revision mehr zugänglich ist. Man kann diesen Vorgang durchaus auch als psychologischen Völkermord bezeichnen. Das bedeutendste und folgenreichste Ergebnis ist die riesige Zahl deutscher Kollaborateure, die das Geschäft der Sieger übernommen haben und es bis heute mit Inbrunst weiter betreiben. So war es auch im Sinne der geplanten Umerziehung von Anfang an beabsichtigt. Des weiteren wurde von der Nürnberger Siegerjustiz eine angebliche Offenkundigkeit postulierter nationalsozialistischer Verbrechen „festgestellt“, was insbesondere für die Erfindung und Etablierung der Holocaust-Religion wegbereitend sein sollte.
- „Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar. — Robert H. Jackson, der US-„Hauptankläger“ am 26. Juli 1946.“[2]
Das Tribunal
– Artikel 19, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof[3]Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.
– Artikel 21, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof[3]Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen ...
Ebenso wie die sogenannten Wiedergutmachungszahlungen war auch das Nürnberger Tribunal lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongreß (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), erdacht worden.[4]
Zunächst hatten die Brüder Robinson große Schwierigkeiten, die Alliierten von einem Tribunal zu überzeugen, da man sich dagegen sträubte, einfache Soldaten für das Befolgen von Befehlen zu verurteilen, und sich höchstens vorstellen konnte, Hitler oder vielleicht noch Göring anzuklagen. So sprach sich US-Außenminister Cordell Hull noch im Oktober 1943 unter dem Beifall der sowjetischen Delegation für Standgerichte aus: „Wenn es nach mir ginge, würde ich mit Hitler und Mussolini und Tojo und ihren Erzkomplizen vor einem Standgericht kurzen Prozeß machen. Und bei Sonnenaufgang des nächsten Tages gäbe es einen historischen Zwischenfall.” Nachdem diese Äußerung übersetzt worden war, berichtet Hull in seinen Memoiren: „... brachen Molotow und die Mitglieder seiner Delegation in laute Zustimmungsrufe aus.”
Letztlich setzten die Juden sich jedoch durch: Am 18. Januar 1945 einigten sich auf amerikanischer Seite der jüdische Richter Samuel Rosenman, Henry L. Stimson vom Kriegsministerium und der Justizminister Francis Beverley Biddle auf einen scheinbar ordentlichen Prozeß. Auch der vormalige Prozeßgegner Franklin D. Roosevelt änderte seinen Standpunkt und Winston Churchill lobte am 22. Oktober 1944 die Haltung Josef Stalins – der nach einem Meinungswandel auch einen vorgeblich ordentlichen Prozeß wollte. Obwohl die Briten kurzzeitig wieder schwankten, ließen sie sich letztlich von den „Amerikanern“ überzeugen.
Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, daß der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von propagandistischer Bedeutung, den führenden Nationalsozialisten gerade an diesem Ort einen Schauprozeß zu machen.
Die Henker standen schon vor dem Urteilsspruch bereit
Zwei Tage nach dem amerikanischen Kriegsverbrechen von Hiroshima, dem Abwurf der Atombombe, unterzeichneten am 8. August 1945 die Vertreter der Siegermächte das Londoner Abkommen, die Regieanweisung für den Schauprozeß. Für die Alliierten unangenehme Themen, die geradezu eine Gegenbeschuldigung ermöglicht hätten, wie der sowjetische Überfall auf Polen (Ostteil), die Luftangriffe auf Städte etc. werden beiseite geschoben. Der Deutschenhasser und Hauptankläger Shawcross, der sich später durch Greuelpropagandalügen hervortat meinte in einer Zeitschrift 20 Jahre später: „Zweifellos kann das Nürnberger Verfahren auch als Beispiel für jenes uralte Prinzip gesehen werden, das bei den Römern vae victis hieß!“ (Wehe den Besiegten)
Ankläger
Chefankläger war der US-Amerikaner Robert H. Jackson. Ihm assistierte der halbjüdische ehemalige preußische Oberregierungsrat und Professor an einer kleinen amerikanischen Universität, Robert Kempner. Er hatte – als zusätzliches Arbeitsgebiet – dafür zu sorgen, daß Zeugen und Dokumente, die von der Verteidigung der Beschuldigten benannt wurden, „derzeit unauffindbar“ waren, weil sie im Zeugenflügel des Nürnberger Gerichts top secret gefangengehalten wurden bzw. Dokumente, wie Tagebücher von US-Behörden beschlagnahmt waren.
Die sowjet-bolschewistische „Anklage“ arbeitete maßgeblich der jüdische Jurist Ilja Pawlowitsch Trainin aus.
Weitere Ankläger waren Sir Hartley Shawcross für Großbritannien und François de Menthon für Frankreich, nach seinem Rücktritt gefolgt von Auguste Champetier de Ribes.
Laut US-Ankläger Thomas Joseph Dodd bestand der Angestelltenstab des Gerichts auch ansonsten zu 75 % aus Juden.[5] Der mehreren Verhandlungen der Nachfolgeprozessen als Richter vorsitzende VS-Amerikaner Charles F. Wennerstrum drückte es in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune im Februar 1948 wie folgt aus:[6]
- „Die gesamte Atmosphäre hier ist ungesund. [...] Es wurden Anwälte, Sachbearbeiter, Dolmetscher und Ermittler eingestellt, die erst in den vergangenen Jahren Amerikaner wurden und deren Hintergründe eingebettet waren in Europas Haß und Vorurteilen.“
Den über 70 Vertretern der Anklage und ihren über 1.000 Assistenten standen bei Prozeßbeginn zwanzig Verteidiger gegenüber, die manchmal wie Angeklagte zweiter Klasse behandelt wurden.
Daß den Alliierten und ihren Helfern nach dem Krieg quasi sämtliche Mittel zur Fälschung von Dokumenten in die Hände fielen – Behördenbriefpapier mit Originalbriefköpfen, Schreibmaschinen, Stempel, Staatsdruckereien etc.pp. – sollte den Historiker generell zur Vorsicht mahnen.
Verteidiger
Der spätere bayerische Innenminister Alfred Seidl galt den Richtern als der schärfste der Verteidiger.[7] Sein Plädoyer für Rudolf Heß wurde vom Gericht abgebrochen, weil Seidl es wagte, darin das Versailler Diktat und das Geheime Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt zu erwähnen. Er galt dem Gericht als provokantester der deutschen Verteidiger, der mit seiner politischen Argumentation versuchte, das Verfahren zu sprengen.
Der internationalen Presse erschienen Seidls Kollegen Rudolf Dix und Hans Laternser als die besten Verteidiger des Hauptverfahrens.
Taschenspielertricks der Gerichtsführung
Die Behinderung und Benachteiligung der Verteidigung wurde von den Richtern und Anklägern der Alliierten planmäßig durchgeführt, das Siegertribunal erschwerte die Arbeit der Anwälte wo es nur konnte. Sie werden meist langwierigen, strengen Leibesvisitationen unterzogen und dann, wie Rekruten geschlossen von alliierten Wachsoldaten eskortiert, bei jeder Kleinigkeit zurechtgewiesen und gehindert mit ihren Mandanten, die sie verteidigen wollten zu sprechen. So wurde z. B. Dr. Siemers, der Verteidiger des Großadmirals, der sich über eine infame Behandlung durch Posten beschwerte festgenommen.
Dokumente und Zeugen waren plötzlich nicht aufzufinden und wenn es den Richtern nicht ins Konzept paßte - und es paßte sehr häufig nicht - schneiden sie Verteidigern und Angeklagten das Wort ab und verhindern so, daß vor den Vertretern der Weltpresse unangenehme Dinge zur Sprache kommen. „Dr. Exner, einen Augenblick, ... das interessiert uns nicht." „Wir brauchen keine Vorlesung über diese Angelegenheit." „All das, ... uns eben gesagt hat ist absolut unerheblich", usw.
Oder es wird den Entlastungszeugen einfach verboten auszusagen, wie dem polnischen General Anders, der vom Verteidiger Dr. Stahmer zur Beschuldigung des Mordes an 11.000 Offizieren aussagen sollte.
Schlimm geht es anderen Entlastungszeugen, wie General Karl Wolff, der von den Amerikanern kurzerhand in ein Irrenhaus gesperrt wird (wie es in der Sowjetunion noch lange später üblich war) und erst ein Jahr später in einem anderen Verfahren aussagen darf und nachweisen kann, daß er völlig gesund ist.
Für die Anwälte steht lange Zeit nur eine Schreibmaschine zur Verfügung. Eigene Fotokopiergeräte gibt es nicht. Zwei Telefonleitungen sind für die auf 50 Personen angewachsene Verteidigung zugelassen. Die Ankläger verfügen über unzählige Telefone und andere Verbindungen und setzen Militärflugzeuge ein, wenn sie ein Schriftstück heranschaffen wollen.
Die Zahl der Entlastungszeugen wird vorgeschrieben: z. B. Generaloberst Jodl hat 19 Zeugen benannt, jedoch das Gericht läßt vier (!) zu.
Viele Beweismittel der Anwälte, die wichtig gewesen wären werden schon vorsorglich nicht zugelassen oder den Verteidigern vorenthalten.
Unter all diesen Umständen sind die Bedingungen für die Verteidigung fast aussichtslos. Hinter den Kulissen des Schauprozesses gehen noch viele merkwürdige Dinge vor sich. Zeugen werden massiv beeinflußt und unter Druck gesetzt. Ist mal einer einfach nicht zu beeinflussen, wird er gefügig gemacht mit der Drohung auch ihn an ein östliches Partnerland auszuliefern und sagt ein Zeuge trotzdem entlastend aus kann es ihm passieren, daß er sich gleich anschließend in einer Gefängniszelle oder einem Strafbunker wiederfindet. So z. B. forderte Jodls Anwalt stichhaltige Beweise für die Pläne der Briten Norwegen 1940 trotz Neutralität zu besetzen den Oberst Soltmann (von der Abt. Fremde Heere des OKW) an. Daraufhin wurde dieser flink von den Amerikanern verhaftet.
Andere „Repräsentanten der Anklage", wie Bernd Gisevius, haben unerschöpflichen Redefluß im Gerichtssaal und erst Jahre später stellt sich heraus, daß die unter Eid gemachten Angaben sich nicht mit den tatsächlichen Begebenheiten in Einklang bringen lassen.
Die Richter
Francis Beverley Biddle und John Johnston Parker für die USA, Iona Nikittschenko und Alexander Woltschkow für die Sowjetunion, Sir Geoffrey Lawrence und Norman Birkett für Großbritannien und Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco für Frankreich. Nur kurzzeitig war der US-Major General William O’Donovan Vorsitzender, legte jedoch das Amt unter Protest nieder, da er mit dem mehr als merkwürdigen Gerichtsverfahren nicht einverstanden war.
Die mißachteten Grundsätze
- Unabhängigkeit der Richter
- Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit
- ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung
- freie Zeugenaussagen
- Wertung von Beweisen
- Gleichheit vor dem Gesetz
- keine Strafe ohne bestehendes Gesetz
- Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang
- niemand darf seinem Richter entzogen werden
- niemand darf in eigener Sache richten
- niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden
- kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden
- Möglichkeit der Berufung[8]
Sonderregelungen
Es wurde von internationalen Journalisten besonders kritisiert, daß die Trennung von Verfasser der Prozeßordnung und Richter nicht eingehalten wurde. Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der Erstellung des Londoner Statutes und waren danach Richter.
In dessen Artikel 19 der Prozeßordnung stand, daß der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung gebunden sei; die Verteidigung der Angeklagten mußte mögliche Belastungen somit zur Kenntnis nehmen, durfte jedoch in diesen Fällen keine möglichen Gegenbeweise vorlegen.
Besonders umstritten war auch das Organisationsverbrechen, d. h., es war schon die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die dann als kriminell erklärt wurde, ein Verbrechen. Es bewirkte, daß jeder allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ NS-Organisation verurteilt werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es somit keine Rolle, ob der Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte (Artikel 9–11).
Durch den deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag bzw. dessen geheimes Zusatzprotokoll, das nach der Besetzung eine Aufteilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion vorsah, war auch die Sowjetunion an der „Verschwörung zu einem Angriffskrieg“ an Polen beteiligt, so ein weiterer Kritikpunkt. Ebenso ist der von der Sowjetunion gegen Finnland geführte sogenannte Winterkrieg 1939/40 als Angriffskrieg zu werten. Diese und weitere Punkte durften nicht entlastend angesprochen werden.
Die vier „Anklagepunkte” lauteten:
- „Gemeinsamer Plan oder Verschwörung”
- „Verbrechen gegen den Frieden”
- „Kriegsverbrechen”
- „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”
Der Ablauf
Der Prozeß sollte den Anschein von Recht und Gerechtigkeit erwecken, wurde jedoch schon durch die elementarsten Grundlagen dieser Veranstaltung als reine Propagandaschau, zum Zwecke, den geschlagenen Gegner auch noch als Verbrecher darzustellen („die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln”, Zitat Carl von Clausewitz), offenbar.
Die Behandlung der Angeklagten war grausam. Colonel Andrus verweigerte dem IRK den Zutritt zu den Gefangenen, die Weihnachtspakete der Familie wurden beschlagnahmt. Weder Alter, Rang noch Namen schützten vor den Mißhandlungen. Die meisten Häftlinge litten unter Hunger, Kälte und Krankheiten. Z. B. Streicher wurde fünf Tage in Fesseln gehalten, erhielt nur verfaulte Kartoffelschalen und In-den-Mund-spucken -durch-Neger; als er sich im Gerichtssaal über Schläge beschweren wollte, ließ Jackson die Aussage aus dem Protokoll streichen.
Manche konnten diese Behandlung in Nürnberg nicht durchhalten. Außer Dr. Ley erhängte sich der zu Unrecht angeklagte, Dr. Conti, der Reichsgesundheitsführer in der nächsten Zelle. Der General des Heeres Blaskowitz stürzte sich aus dem Gang des 3. Stockwerks in die Tiefe und blieb an der Zentralstelle des Zuchthauses tot liegen. Und Generalfeldmarschall v. Blomberg starb in der Krankenstation, wohin man ihn erst im letzten Augenblick brachte.
Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, stellvertretend einzelne Funktionsträger anzuklagen. Hierbei stellte sich ihnen zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage käme. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren tot, ebenso Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich. Martin Bormann war unauffindbar. Stellvertretend für Joseph Goebbels als Verantwortlichen für die Propaganda griff man im Fall von Hans Fritzsche auf eine Person zurück, deren Name der internationalen Öffentlichkeit wenig bekannt war. Man wählte Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen:
Die Angeklagten
Die Angeklagten wurden, außer Kaltenbrunner, unmittelbar nach der Kapitulation im Mai 1945 verhaftet, in Einzelhaft gesperrt, verhört und sechs Monate lang propagandistisch „konditioniert“ bevor sie erstmals einander gegenübertraten. Für die nationalsozialistische Führung:
- Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)
- Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)
- Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt) (Anklagepunkte 1, 3, 4)
- Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)
- Außenminister Konstantin von Neurath, Reichsprotektor für das Protektorat Böhmen und Mähren (bis 1943) (Anklagepunkte 1–4)
- Innenminister Wilhelm Frick (1933 bis 1943) und späterer Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943–1945); (Anklagepunkte 1–4)
- Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3, 4) – Angeblich Suizid vor Prozessbeginn
- der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter” Hitlers) (Anklagepunkte 1, 2)
Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):
- der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)
- der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–4)
Für die Kriegsmarine:
- Großadmiral Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1, 2, 3)
- Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945) (Anklagepunkte 1, 2, 3)
Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:
- der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1, 3, 4)
Für die Kriegswirtschaft:
- Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1–4)
- der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1–4)
- Reichsbankpräsident (bis 1939) Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1, 2)
- Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte 1–4)
- Unternehmer Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozeßunfähig).
Für die „Verbrechen“ in den (ehemals) besetzten Gebieten:
- der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)
- der Reichskommissar in den Niederlanden Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1–4)
Für die nationalsozialistische Propaganda:
- der "Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP" und späteren Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1–4)
- der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher (Anklagepunkte 1, 4)
- der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)
- (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1, 4)
Die Urteile
Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch. In den Fällen Schacht und von Papen führte eine Patt-Situation im Richterkollegium zum Freispruch, für eine Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikitschenko aus.
Die Vollstreckung
Jedermann im In- und Ausland dachte damals, die verurteilten Politiker und Militärs würden erschossen werden, wie dies bei Militärgerichtsurteilen üblich ist. Die Richter verkündeten gegen die Besiegten jedoch Tod durch Erhängen. In Form eines Gesuches beantragte u. a. Hermann Göring deshalb vor einem Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt worden war, beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung Suizid.
Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1.00 und 2.57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der VS-amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen. Nachdem die Schlinge umgelegt worden war, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring bereits tot war, mußte Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die Größe der Falltür und die Stricklänge waren zu gering bemessen worden, so daß der Tod sehr qualvoll eintrat: durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus, um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von Alfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick, Sauckel starb nach 13 Minuten.[9] Noch während sich Joachim von Ribbentrop im Todeskampf befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Besonders an den bekannten Fotos der beiden blutüberströmten Getöteten Wilhelm Keitel und Wilhelm Frick sind deutlich die Spuren der zu engen Falltür, an der sich beide angeschlagen haben, zu erkennen. Die Tötungen wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg Friedrich Leistner anwesend. Das Geschehen, nichts anderes als ein langsames Zu-Tode-Foltern, war ein letzter sadistischer Akt der Justizmörder.
Laut der Geschichte, die seitdem darüber offiziell erzählt wird, fuhr man nach den Tötungen die 11 Leichen eigens nach München, um sie im dortigen Ostfriedhof zu kremieren. Dann habe man die Asche in der Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet sich etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal. Nachdem VS-Offiziere die Urnen in den Wenzbach entleert hätten, hätten sie diese mit Äxten zerschlagen und das zerfetzte Blech mit ihren Stiefeln plattgetreten.[10]
Die Zuschauer
Während noch viele Bürger Nürnbergs notdürftig in LSR (Luftschutzräumen) hausten, kamen die Beobachter und Berichterstatter aus aller Welt eingeflogen. Unter anderen: Erika Mann (1905–1969),Tochter von Thomas Mann für die engl. Zeitung Evening Standard; Peter de Mendelsohn (1908-1982); Ernest Michl, Ex- Insasse im KL Auschwitz; Erich Kästner für Die Neue Zeitung; Willi Brandt (1913-1992), früher Herbert Ernst Frahm; Gregor von Rezzori (1914-1998); Bruno Döblin (1878-1957); Erich Kästner (1899-1974); Markus Wolf (1923-2006) kam mit Sowjetpaß und Presseausweis aus Moskau - für eine Berliner Zeitung (und sorgte später als DDR-Geheimdienstchef für den Sturz seines Ex-Kommunistenfreundes und späteren BRD-Kanzlers Brandt). Am Abend trafen sich dann Zuschauer, Richter, Berichterstatter und Dolmetscher wieder zur Entspannung und zum Tanz im Nürnberger Grand Hotel.
Die Opfer
Mutmaßlich zuvor ums Leben gekommen
Martin Bormann,
in Abwesenheit zum Tod durch Erhängen verurteiltHeinrich Himmler,
angeblicher Suizid, ermordet durch Engländer[11][12]Hermann Göring,
wahrscheinlicher Suizid, um dem Erhängen zu entgehenRobert Ley,
angeblicher Suizid vor dem Prozeßbeginn
Die zehn hingerichteten Führungspersönlichkeiten des Großdeutschen Reiches
Joachim von Ribbentrop,
in Nürnberg erhängtWilhelm Keitel,
in Nürnberg erhängtAlfred Jodl,
in Nürnberg erhängtErnst Kaltenbrunner,
in Nürnberg erhängtFritz Sauckel,
in Nürnberg erhängtHans Frank,
in Nürnberg erhängtArthur Seyß-Inquart,
in Nürnberg erhängtAlfred Rosenberg,
in Nürnberg erhängtWilhelm Frick,
in Nürnberg erhängtJulius Streicher,
in Nürnberg erhängt
Im sogenannten Kriegsverbrechergefängnis inhaftiert
Baldur von Schirach,
zu 20 Jahren Gefängnis verurteiltKarl Dönitz,
zu 10 Jahren Gefängnis verurteiltKonstantin von Neurath,
zu 15 Jahren Gefängnis verurteiltAlbert Speer,
zu 20 Jahren Gefängnis verurteiltErich Raeder,
zu lebenslänglich Gefängnis verurteiltWalter Funk,
zu lebenslänglich Gefängnis verurteiltRudolf Heß,
zu lebenslänglich Gefängnis verurteilt, nach mehr als 40 Jahren Haft von britischen Besatzern ermordet[13]
Zitate
Der Deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop sagte vor dem Militärtribunal in Nürnberg in seinem Schlußwort:
- „Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage, daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden ... Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht ... Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.“
Hermann Göring sagte vor dem Nürnberger Tribunal über die „Bedingungslose Kapitulation“:
- „Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. [...] Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten!“
Die anderen zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst noch in Nürnberg und wurden am 18. Juli 1947 (gefesselt an einen US-Soldaten) in das Berliner Kriegsverbrechergefängnis in Spandau überführt.
Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und ebenfalls in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt.
Heß sagte vor dem Tribunal aus, daß „ein bestimmter Anlaß in England mich veranlaßte, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlaß war, daß meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, daß diese Menschen irgendwie in einem geistig anormalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kommenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden.“[14] Der Einsatz von Psychodrogen wurde zur damaligen Zeit durch die VSA verstärkt durchgeführt, so daß sich damit auch die Gedächtnisstörungen von Heß vor dem Nürnberger Tribunal erklären ließen.
Konfrontiert mit den angeblichen KL-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlußwort im Nürnberger Prozeß sagte er:
- „Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.“
Nach Meinung von Prozeßkritikern haben jedoch auch die Alliierten Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen. Auf sowjetischer Seite z. B. das Massaker von Katyn und das Massaker von Nemmersdorf, auf westalliierter Seite die Bombenangriffe auf Dresden, Hamburg und Königsberg, die keinerlei militärischen Zweck erfüllten, sondern als Flächenbombardements gegen die Zivilbevölkerung ebenfalls Kriegsverbrechen darstellten, denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind Beeinträchtigungen von Zivilpersonen während kriegerischer Auseinandersetzungen verboten. Für Flächenbombardements sind daher vorsorglich auch keine Deutschen angeklagt worden, da der Bombenkrieg wegen der Beteiligung der alliierten Siegermächte daran gar nicht erst Eingang in die Anklage fand, weil andernfalls die Doppelzüngigkeit der Alliierten, die sich als Ankläger und Richter und Gesetzgeber gleichzeitig aufspielten, noch offensichtlicher geworden wäre, als sie es ohnehin schon war.
Durch den Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll, das eine Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion vorsah, sei die Sowjetunion ebenfalls an der Verschwörung zu einem Angriffskrieg auf Polen beteiligt, war ein weiterer Kritikpunkt. Hier wurde einem der Ankläger nicht nur vorgeworfen, gleichwertige Verbrechen wie der Angeklagte begangen zu haben, sondern er wurde sogar beschuldigt, an demselben Verbrechen, das er anklagte — der „Verschwörung gegen den Frieden“ — mitgewirkt zu haben. Das Urteil des Prozesses ging über diesen Punkt hinweg und befolgte dabei eine bereits in London verabredete Linie, Diskussionen über alliierte Völkerrechtsverletzungen/Kriegsverbrechen im Prozeß nicht zuzulassen.
Zum Prozeß schrieb die amerikanische „TIME“ im November 1945: „Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post De facto von den Juristen verdammt worden.“
Der portugiesische Völkerrechtler Joao das Regras veröffentlichte im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg“ („Nürnberg, ein neues Völkerrecht“) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Bewertungen zu lesen (aus „Nürnberg oder die Falschmünzer“):
- „In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte [...]. Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem Zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? [...] Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen [...]. Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben.“
„Der Mangel an Berufungsmöglichkeiten für die Angeklagten gibt mir das Gefühl, daß die Gerechtigkeit nicht genügend beachtet worden ist.“ Mit diesen Worten kennzeichnete der US-amerikanische Richter Wennerstrum, der Präsident des Nürnberger Militärgerichtshofes V im Prozeß gegen die Südostgenerale, einen Mangel der Kriegsverbrecherprozesse.
„Ein von den Siegern über die Besiegten geführter Prozeß kann nicht unparteiisch sein ... Über diesem ganzen Verfahren schwebt der Geist der Rache, und Rache ist selten identisch mit Recht.“ US-Senator Robert A. Taft, 1947
Beurteilungen
Der VS-amerikanische Senator Joseph McCarthy urteilte in der „Chicago Tribune“:
- „Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität.“ Später sagte er dazu weiterhin: „Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche ,Gesetz' verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.“
Nach mehrmonatigem Dienst als Richter bei einigen der Nürnberger Prozesse warf der US-Amerikaner Charles F. Wennerstrum in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune den Siegermächten vor, die Prozesse zu nutzen, um sich selber freizusprechen und Deutschland die ganze Schuld für den Krieg aufzubürden. Die hohen Ideale, die als Motive für diese Tribunale angeführt wurden, seien nicht erkennbar, und die Anklage sei nicht in der Lage, frei von Rachsucht und persönlichen Ambitionen Objektivität aufrechtzuerhalten. Die ganze Atmosphäre sei ungesund und es seien Anwälte, Sachbearbeiter, Übersetzer und Ermittler eingestellt worden, die erst in den letzten Jahren Amerikaner geworden waren und „eingebettet in Europas Haß und Vorurteilen“ wären. Auch bestünden die meisten Beweise aus Dokumenten, welche dazu noch von der Anklage ausgewählt würden, die gleichzeitig bestimmte, worauf die Verteidigung Zugriff hat. Als eine Regel eingeführt wurde, die besagt, daß wenn ein Auszug eines Dokuments eingeführt wird, das gesamte Dokument der Verteidigung zur Verfügung steht, habe die Anklage vehement protestiert und der Chef der Anklage, Telford Taylor, ein Treffen der präsidierenden Richter einberufen, um diese Regelung zurückzuziehen. Auch wären die langen Haftzeiten der Angeklagten von über zweieinhalb Jahren an sich schon eine Form der Nötigung und die wiederholten Vernehmungen ohne die Anwesenheit eines Verteidigers würden dem „amerikanischen Gerechtigkeitssinn“ zuwiderlaufen.[15]
In seinen 1956 posthum erschienenen Erinnerungen nannte Harlan Fiske Stone, Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, obwohl sein Richterkollege Robert H. Jackson Chefankläger war, das Nürnberger Tribunal ein „Beispiel für die Rache des Siegers.“ Er bemerkte, daß das deutsche Oberkommando, das den Polenfeldzug plante und durchführte, wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden wurde. Die sowjetischen Generäle, die das Gleiche getan und sich mit den Deutschen verschworen hätten, wurden nicht angeklagt, noch wurden sie wegen irgendwelcher Verbrechen angeklagt. Deswegen sei das Tribunal nur eine „hochkarätige Lynchjustiz-Party“ gewesen. Stone schloß mit den Worten:
- „Das ist ein zu scheinheiliger Betrug, um meinen altmodischen Ideen zu entsprechen.“
Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:
- „... stelle ich fest, daß der Nürnberger Prozeß [...] den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, daß nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, daß die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute ...“
Der US-amerikanische Schriftsteller A. O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal:
- „Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes ...“
Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras faßt seine Darlegungen folgendermaßen zusammen:
- „Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.“
Der Labour-Politiker Richard Crossman schrieb 1953:
- „Die Zerstörung von Dresden war eines jener Verbrechen gegen die Menschlichkeit, deren Urheber in Nürnberg unter Anklage gestellt worden wären, wenn jener Gerichtshof nicht in ein bloßes Instrument alliierter Rache pervertiert worden wäre.“
Nürnberger Nachfolgeprozesse
Dem Nürnberger Hauptprozeß sollten sich zwölf Nachfolgeverfahren anschließen, die bis 1949 durchgeführt wurden:
- der Ärzteprozeß gegen zwanzig deutsche Mediziner und drei Verwaltungsbeamte (25.10.1946 – 20.8.1947)
- der Milch-Prozeß gegen den Generalfeldmarschall und Staatssekretär des Reichsluftfahrtministeriums Erhard Milch (13.11.1946 – 17.4.1947)
- der Juristen-Prozeß gegen vierzehn Angehörige des Rechtswesens (4.1. – 4.12.1947)
- der WVHA-Prozeß gegen achtzehn Angehörige des Personals des SS-Wirtschafts-und Verwaltungshauptamtes unter Oswald Pohl (13.1. – 3.11.1947)
- der Flick-Prozeß gegen Friedrich Flick und fünf weitere Angehörige des Industriekonzerns (18.3. – 22.12.1947)
- der IG-Farben-Prozeß gegen dreiundzwanzig Angehörige des IG-Farben-Konzerns (3.5.1947 – 30.7.1948)
- der sogenannte „Geisel-Prozeß” gegen zehn ehemalige militärische Befehlshaber in Südosteuropa (13.5.1947 – 19.2.1948)
- der RuSHA-Prozeß gegen vierzehn Vertreter des SS-Rasse- und Siedlungshauptamtes (1.7.1947 – 10.3.1948)
- der Einsatzgruppen-Prozeß gegen zweiundzwanzig Einsatzgruppen- und Einsatzkommandoführer (25.7.1947 – 10.4.1948)
- der Krupp-Prozeß gegen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und elf weitere Funktionäre des Krupp-Konzerns (1.7.1947 – 31.7.1948)
- der sogenannte Wilhelmstraßen-Prozeß („Omnibus-Prozeß”), wo einundzwanzig Vertreter verschiedener Reichsministerien angeklagt wurden (15.11.1947 – 11.4.1949)
- der OKW-Prozeß gegen drei Angehörige des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) und zehn weitere Armee- und Heeresgruppenoberfehlshaber (28.11.1947 – 27.10.1948)
Verbleib des Schriftguts
Schriftgut der Nürnberger Prozesse ist – überwiegend in vervielfältigter Form (Matrizenumdrucke, Fotokopien) – im Staatsarchiv Nürnberg archiviert.[16] Weiteres Schriftgut besitzt das Museum of World War II (deutsch: Museum des Zweiten Weltkriegs) in Natick, Massachusetts, VSA.[17]
Resümee
Die Botschaft, die diese pervertierte Justiz übermittelte, war ebenso abscheulich wie folgenschwer: Wer einen Krieg verliert, ist in jedem Fall ein „Verbrecher”, wer ihn gewinnt, kann jedes Verbrechen im rechtlichen oder ethischen Sinne begehen und ist sicher vor negativen Konsequenzen. Alliierte Kriegsverbrecher wurden sämtlich mit Generalamnestie bedacht, für alle Verbrechen, deren Opfer zu den Achsenmächten zu rechnen waren. Viele wurden zusätzlich glorifiziert, wie Arthur „Butcher“ oder „Bomber“ Harris, der mit Adelstitel und Denkmal bedacht wurde, weil er hunderttausende Zivilisten mit militärisch sinnlosen und völkerrechtswidrigen Flächenbombardierungen ermordet hatte.
Auswirkung auf die Geschichtsschreibung
Bezüglich der Folgewirkung des Nürnberger Tribunals kommt „Der Große Wendig“, ein Standardwerk mit Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, zu dem Schluß:
- „Der größte Schaden, den der Nürnberger Prozeß angerichtet hat, liegt mit darin, daß er mit seinen zahlreichen Dokumenten, die teilweise unter harter Folter erpreßt waren, von allzu vielen deutschen Autoren als geschichtliche Quelle angesehen wurde und wird. Das ist grundsätzlich falsch. Es handelte sich um einen Strafprozeß, in dem auch historische ‚Fakten‘ nur insoweit aufgenommen wurden, als sie von den Nürnberger Juristen für die jeweiligen problematischen Vorwürfe von Bedeutung waren und die Angeklagten belasteten. Alles, was darüber hinausging, blieb unbeachtet. Es ist also nicht so, daß gewissermaßen die ‚Weisesten der Welt‘ in den Nürnberger Prozessen eine geschichtswissenschaftliche Darstellung abgegeben hätten. Es blieb, vom System des Strafprozesses her, alles außer Betracht, was nicht der Belastung der damaligen Angeklagten dienen konnte. Darin liegt der Grund für die große Einseitigkeit der deutschen Nachkriegsgeschichtsschreibung: Das System der Nürnberger Prozesse wurde fortgesetzt. Es wurde die oberste Regel der Geschichtsschreibung vernachlässigt, jedenfalls zunächst einmal nichts anderes zu tun, als aufzuzeigen, ‚wie es eigentlich gewesen sei‘ (Leopold von Ranke um 1830). Die politischen und militärischen Zusammenhänge wurden in Nürnberg grundsätzlich vernachlässigt, und seitdem haben große Teile der heutigen Geschichtswissenschaft, soweit sie die Zeit von 1870 bis 1945 betrifft, nicht den Charakter einer wahrheitsgemäßen, umfassenden Darstellung des wirklichen Geschehens, sondern den Charakter eines Strafprozesses mit dem Ziel, Deutschland zu belasten.“[19]
Revision verboten
Bereits im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1954 verboten die Siegermächte der BRD-Regierung, eine juristische Revision der Nürnberger Urteile zuzulassen oder Entscheidungen der „Schauprozesse“ aufzuheben. 1990 wurde dieses – auch Überleitungsvertrag genannte – Vertragswerk im Zuge der Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages bestätigt.[20]
Im Jahre 2014, fast 70 Jahre nach dem Ende des gegen Deutschland geführten Vernichtungskrieges, wurde in Rußland ein sogenanntes Gesetz gegen die „Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen“ erlassen. Demnach soll es künftig verboten sein, „Fakten zu leugnen“, die vom Nürnberger Tribunal als offenkundig festgestellt worden sind. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Personen, die „falsche Informationen über sowjetische Aktionen“ während des Krieges verbreiten.[21]
Siehe auch
- Kategorie: Schlußwort im Nürnberger Prozeß
- Höß-Geständnis
- Das letzte Wort über Nürnberg
- Purimfest 1946
- Umerziehung
- Gefälschte Zitate von Adolf Hitler
- Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947
- Kitta Wagner
- Wilhelm Scheidt
Literatur
- ExpressZeitung: 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 2) , Ausgabe 29 (November 2019), Heftvorstellung und Bezugsnachweis
- Claus Nordbruch: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945, Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, Kapitel Folter als Mittel, ›Recht‹ zu sprechen und historische ›Tatsachen‹ zu schaffen (S. 155–166) und Kapitel Deutsche in Gefangenschaft der Sieger (S. 215–260)
- Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Kapitel Siegerjustiz, in: Der Große Wendig – Richtigstellungen zur Zeitgeschichte. Grabert Verlag, Tübingen, Band 2 (2006), S. 473–505, ISBN 3878472308
- Rolf Kosiek:
- Erpreßte Zeugen vor alliierten Militärgerichten, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 670–674
- Protokoll des Nürnberger IMT wurde gefälscht, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 675–677
- Urteile über die Nürnberger Siegerjustiz, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 680–683
- Franz W. Seidler:
- Sowjetische Vorwürfe vor dem IMT in Nürnberg, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 3. Aufl., Tübingen 2017, S. 559–565
- Kriminelle Ermittlungsmethoden der Sieger gegen deutsche ›Kriegsverbrecher‹, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 3. Aufl., Tübingen 2017, S. 566–574
- Rainer Thesen: Keine Sternstunde des Rechts: Die Nürnberger Prozesse und die Rechtswirklichkeit. Osning, 2017, ISBN 978-3981496369 [272 S.]
- Bolko von Richthofen: Als Zeuge in Nürnberg, Arndt-Verlag, 2000
- Hrowe H. Saunders: Forum der Rache – Deutsche Generale vor den Sieger-Tribunalen 1945–1948, Arndt-Verlag, 2005
- Gerhard Brennecker: Die Nürnberger Geschichtsentstellung. Die Quellen zur Vorgeschichte und Geschichte des 2. Weltkriegs aus den Akten der deutschen Verteidigung. Tübingen 1970
- Tancrède Lenormand: Massaker von Katyn: Archive belegen, daß die USA die UdSSR deckten, 13. September 2012 [1]
- Werner Maser: Nürnberg. Tribunal der Sieger. Düsseldorf 1988 (Kurzeinführung als PDF-Datei)
- Maurice Bardeche: Nürnberg oder die Falschmünzer, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, 2. Aufl. 1992, ISBN 3-927933-11-2
- Gründler von Manikowsky: Das Gericht der Sieger, Stalling-Verlag
- Freda Utley: Kostspielige Rache, Kapitel: „Die Nürnberger Prozesse – Ist Deutschland unsere Kolonie?“, S.184–210. Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl, 1993, ISBN 3-927933-34-1 [Faksimile der 1950 erschienenen dt. Erstausgabe; Übers. v. Egon Heymann. PDF. Weitere Ausgabe in der Übersetzung v. Rudolf Andersch, Fritz Schlichtenmayer Verlag, Tübingen am Neckar. Das Original von 1949 trug den Titel The High Cost of Vengeance, Henry Regnery Company, Chicago (PDF)]
- Viktor von der Lippe: Nürnberger Tagebuchnotizen. November 1945 bis Oktober 1946. Frankfurt a. M. 1951
- Peter Dehoust: Heuchler, Henker und Halunken. Der Nürnberger Prozeß vor 50 Jahren, Nation-Europa-Verlag, ISBN 978-3920677149 (Klappentext)
- Hildegard Springer (Hrsg.): Das Schwert auf der Waage. Hans Fritzsche über Nürnberg. Heidelberg 1953.
- David Irving: Nürnberg – Die letzte Schlacht, Hinter den Kulissen der Siegerjustiz. (Klappentext)
- Richard Lobsien: Siegertribunal! Die Nürnberger Prozesse 1945–48, Zeitgeschichte in Farbe (Klappentext)
- Hildegard Fritzsche: Vor dem Tribunal der Sieger, Gesetzlose Justiz in Nürnberg (Klappentext)
- Gesellschaft für freie Publizistik: Das Sieger-Tribunal. Nürnberg 1945/46. Dreißig Jahre danach. Referate und Arbeitsergebnisse des zeitgeschichtlichen Kongresses der Gesellschaft für freie Publizistik am 21.–23. Mai 1976 in Kassel, Nation Europa, 1976, Heft 7/8
- Wakaki Shigetoshi (Hrsg.): Terror-Tribunal: Die Nürnberger „Rechtsprechung“ der Siegermächte; FZ-Verlag, ISBN 978-3924309336
- Kapitel „Nürnberg“ (HTML|PDF) in: Otto Skorzeny: Meine Kommandounternehmen – Krieg ohne Fronten, Winkelried-Verlag, ISBN 978-3938392119
- Friedrich Oscar: Über Galgen wächst kein Gras, Erasmus-Verlag, Braunschweig 1950
- Gerhard E. Gründler: Das Gericht der Sieger, Laffont, Paris 1968
- Carlos Whitlock Porter: Nicht schuldig in Nürnberg, 1996
- Herbert Pitlik: Der Nürnberger Prozeß – Eine Spur zur Wahrheit
- Karl Morgenschweis: „Fur Wahrheit und Gerechtigkeit“ – Das Bekenntnis des Monsignore Karl Morgenschweis, Rede vom 25. November 1966
- Richard Harwood: Der Nürnberger Prozeß – Methoden und Bedeutung, 1977
- Hans Brennecke: Das Urteil von Nürnberg: gefälschte „Beweise“, Reinhard Welz Vermittler Verlag e.K., 2005 (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher)
- Caspar von Schrenck-Notzing: Charakterwäsche. Die Re-education der Deutschen und ihre bleibenden Auswirkungen. Ares-Verlag, Graz 2004 (3. Aufl. 2010), ISBN 978-3-902475-01-5
- Hans-Jürgen Evert: Verschwiegene Zeitgeschichte. Wende zur Wahrheit. Evert-Verlag, Fischbachau, 2. Auflage 1989, ISBN 3-9800946-4-2
- Shigetoshi Wakaki: Terror Tribunal. FZ-Verlag, München 1996
- Mark Lautern: Das letzte Wort über Nürnberg, Sonderheft der Zeitschrift „Der Weg“, Dürer-Verlag, Buenos Aires 1950
- Johann von Leers: Soll das vergessen sein? 16. Oktober 1946 – 16. Oktober 1956. 10 Jahre nach dem Nürnberger Mord, in: „Der Weg“, Jg. 1956, Heft 10
- Heinrich Härtle: Freispruch für Deutschland – Unsere Soldaten vor dem Nürnberger Tribunal, Verlag K. W. Schütz, Göttingen 1965
- Hans Meiser: Das Tribunal – Der größte Justizskandal der Weltgeschichte. Grabert-Verlag, Tübingen 2005[22]
- Englischsprachig
- David Irving: Nuremberg – The Last Battle, Focal Point Publication 1996, ISBN 1 872197 16 7
- Thomas Dalton: The Jewish Hand in the World Wars. Clemens & Blair, 2019, Inhaltsverzeichnis und Leseprobe, Bezugsnachweis[23]
Filme / Dokumentationen
Tonbeiträge
- Dönitz im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Dönitz vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm, ISBN 978-3939504047
- Göring im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Göring vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm, ISBN 978-3939504030
- Streicher im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Streicher vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm, ISBN 978-3939504122
- Keitel im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Keitel vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm, ISBN 978-3941028258
Verweise
- Das Nürnberger Tribunal vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg, 14. November 1945 – 1. Oktober 1946:
- Deutsch: Materialien und Dokumente, Vorbereitende Verhandlungen, Hauptverhandlungen
- Englisch: HTML & PDFs, Bände 1-42
- Dokumentensammlung des Nuremberg Trials Project der Harvard Law School
- RobertJackson.org: Nuremberg Trial Videos (Filmmitschnitte des Prozeßes)
- Thomas Dalton: The Jewish Hand in the World Wars, Part 1, National Vanguard, 13. Oktober 2017, Erstveröffentlichung in: Inconvenient History, 5 (2) (2013)
Fußnoten
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