Drahtnetzsäule
Bei der behaupteten Vergasung der Juden in den Gaskammern mit Hilfe von Zyklon B spielten Drahtnetzsäulen (Englisch: wire-mesh columns) eine Rolle. Sie sollten den oben offenen Zyklon-B-Behälter, welcher durch eine Dachöffnung in die Gaskammer mit Hilfe einer Schnur herabgelassen worden sein soll, vor dem Zugriff der Juden schützen. Eine Drahtnetzsäule bestand aus zwei konzentrisch angeordneten quadratischen Drahtgitterröhren unterschiedlicher Maschenweite, welche vom Boden bis zur Decke reichten. Das äußere Maß betrug etwa 70 x 70 cm, und im inneren Quadrat von ca. 50 x 50 cm konnte der Behälter bewegt werden. Die Drahtnetzsäulen sind nicht mehr erhalten und kommen auf keiner der Bauzeichnungen vor. Michael Kula hat schon 1945 vor einem polnischen Richter über die Einbringungsvorrichtungen als Zeuge ausgesagt, da er diese in der Schlosserei selbst hergestellt habe. Sowohl von der Drahtnetzsäule als auch von dem Zyklon-B-Behälter hat Kula eine teilbemaßte Skizze angefertigt. Dessen wesentliche Konstruktionsmerkmale sind daher bekannt und werden im Artikel Gaskammertemperatur ausgewertet.
Die Drahtnetzsäulen wurden von mindestens drei weiteren Zeugen (Tauber, Erber, Friedman) bestätigt und gelten daher als starkes Beweisstück für den Holocaust, zumal sogar in einer Inventarliste handschriftlich eine „Drahtnetzeinschubvorrichtung“ erwähnt wird. In den beiden großen „Gaskammern“ der Krematorien in Auschwitz Birkenau sollen jeweils vier solche Drahtnetzsäulen in Funktion gewesen sein. Möglicherweise wurden auch in der Gaskammer des Stammlagers Auschwitz solche Säulen bezeugt (Friedman?). Diese Konstruktion ist für die Untersuchung des Holocausts von allergrößter Bedeutung, da damit die Vergasungsleistung (Blausäureverdampfungsleistung) berechenbar wird oder sogar im einfachen Experiment überprüft werden kann und gerade in diesen beiden großen Gaskammern die größte Anzahl Juden getötet worden sein soll.
Sowohl bereits durchgeführte Berechnungen als auch unterstützende Experimente zeigten eindeutig, daß bei normal durch menschliche Körperwärme erreichbaren Spitzenwerten der Gaskammertemperatur (31° C) es nicht möglich war, daß ein Jude durch Zyklon B hätte getötet werden können. Die Wärmeübertragung an den Zyklonbehälter wäre zu gering gewesen, als daß sich eine nennenswerte Blausäurekonzentration in der Gaskammerluft hätte bilden können. Selbst bei der größten bezeugten Tötungszeit von 20 Minuten und im Hochsommer und größter Empfindlichkeit gegenüber Blausäure wäre ein blausäurebedingter Tod vollkommen unmöglich gewesen.
Das Van-Pelt-Gutachten, Zitate zu den Drahtnetzsäulen
- „Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchgingen, bestanden aus schwerem Drahtgeflecht. Innerhalb dieses Netzes befand sich ein noch feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Geflecht. In diesem letzten Geflechtkasten befand sich eine herausnehmbare Büchse, die an einem Draht herausgezogen wurde, um das [Zyklon-B-] Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war.“
- „Die Decke der Gaskammer wurde von Betonpfeilern getragen, die in der Mitte des Raumes der Länge nach angeordnet waren. An den Seiten dieser Säulen befanden sich vier weitere, zwei an jeder Seite. Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchreichten, bestanden aus schwerem Maschendraht. In diesem Netzwerk befand sich ein weiteres feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Drahtgeflecht. In diesem letzten Drahtkäfig befand sich eine herausnehmbare Büchse, um das Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war.“
- „Taubers Zeugnis ist zweifellos das wichtigste Dokument über den Vernichtungsvorgang, das unmittelbar nach dem Krieg angefertigt wurde. Es wird im wesentlichen von den zeitgenössischen Aussagen Jankowskis und Dragons bestätigt sowie durch die später abgefaßten Erinnerungen Filip Müllers.“
- „Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Filip Müllers Erinnerungen von Taubers Aussage inspiriert oder beeinflußt wurden.“
- „Unter anderem wurden in der Schlosserei auch Duschattrappen produziert, die man dann in den Gaskammern installierte, sowie Gitterpfeiler, durch die man den Inhalt der Zyklonbüchsen in die Gaskammern einschüttete. Diese Pfeiler waren ungefähr drei Meter hoch. Ihr Durchmesser betrug vielleicht 70 cm. Ein solcher Pfeiler bestand aus drei übereinandergefügten Drahtnetzen. Das äußere Drahtnetz war aus 3 mm dickem Draht; die Eckpfeiler maßen 50 x 10 mm. Solche Eckpfeiler wies die Drahtsäule oben, unten sowie als Verbindung an den Seiten auf. Die Maschen des äußeren Drahtgeflechts besaßen einen Durchmesser von etwa 45 mm. Das zweite Drahtnetz war gleich konstruiert wie das äußere und etwa 150 mm von diesem entfernt. Der Durchmesser seiner Maschen betrug vielleicht 25 mm. An den Ecken waren diese beiden Gitter mit Eisendrähten verbunden. Der dritte Bestandteil des Pfeilers war beweglich. Es handelte sich dabei um ein leeres Geflecht aus dünnem Zinkblech von ungefähr 150 mm Durchmesser, das oben in einen Trichter mündete und unten eine quadratische Fläche aufwies.“
- „Es gibt zudem deutsche Dokumente, die die Tatsache untermauern, daß die Gaskammer beheizt war (eine Tatsache, die, wie ich zuvor ausgeführt habe, stark darauf hinweisen, daß dieser Raum nicht mehr als Leichenkeller vorgesehen war).“
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