Staatsvertrag zwischen der BRD und dem Zentralrat der Juden

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Man beachte, wer eigentlich der „Chef” in Deutschland ist. Paul Spiegel thront in der Mitte und Schröder sowie Schily (re.) machen die „Randfiguren”. Friedman und Knobloch (li.).

Der Staatsvertrag zwischen der BRD und dem Zentralrat der Juden regelt die Verpflichtungen der BRD gegenüber dem Zentralrat.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland erhält Geld vom Staat, auf Grundlage des Staatsvertrags waren 2003 jährlich drei Millionen Euro vorgesehen, seit 2008 sind es fünf Millionen Euro,[1] und ab 2012 zehn Millionen Euro.[2][3] Das BRD-Regime verpflichtete sich auch, das „jüdische Erbe“ zu erhalten und zu pflegen, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft in der BRD beizutragen und ihre angebliche „Integration in die deutsche Gesellschaft zu unterstützen“.

Am 6. Juli 2018 vereinbarte der Zentralrat der Juden mit dem Bundesinnenministerium eine Aufstockung der jährlichen Staatsleistung von zehn Millionen auf 13 Millionen Euro.[4]


Der Staatsvertrag

Quelle
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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch den Bundeskanzler, und
dem Zentralrat der Juden in Deutschland
− Körperschaft des öffentlichen Rechts −,

vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten


Präambel

Im Bewußtsein der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in Deutschland, angesichts des unermeßlichen Leides, das die jüdische Bevölkerung in den Jahren 1933 bis 1945 erdulden mußte, geleitet von dem Wunsch, den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland zu fördern und das freundschaftliche Verhältnis zu der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verfestigen und zu vertiefen, schließt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland folgenden Vertrag:


Artikel 1 - Zusammenwirken

Die Bundesregierung und der Zentralrat der Juden in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, der nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen ist, vereinbaren eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen, die die gemeinsamen Interessen berühren und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Die Bundesregierung wird zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats in Deutschland beitragen. Dazu wird sie den Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Erfüllung seiner überregionalen Aufgaben sowie den Kosten seiner Verwaltung finanziell unterstützen.


Artikel 2 - Staatsleistung

(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 3.000.000 Euro beginnend – unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages – mit dem Haushaltsjahr 2003. Seit 2008 sind es 5.000.000 Euro.

(2) Die Vertragsschließenden werden sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren – beginnend im Jahr 2008 – hinsichtlich einer Anpassung der Leistung nach Absatz 1 verständigen. Sie sind sich darüber einig, daß die Entwicklung der Zahl der vom Zentralrat repräsentierten Gemeindemitglieder ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung der Leistungsanpassung darstellt.


Artikel 3 - Zahlungsmodalitäten

Die Leistung wird 2003 in einer Summe, ab 2004 mit je einem Viertel des Jahresbetrages jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt.


Artikel 4 - Prüfung der Verwendung der Mittel

Der Zentralrat der Juden in Deutschland weist die Verwendung der Zahlung jährlich durch eine von einem unabhängigen vereidigten Wirtschaftsprüfer geprüfte Rechnung nach. Die Rechnung und der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind der Bundesregierung vorzulegen.


Artikel 5 - Weitere Einrichtungen des Zentralrats

(1) Der Bund wird darüber hinaus auch zukünftig die bisher geförderten Einrichtungen des Zentralrats der Juden in Deutschland – Hochschule für jüdische Studien und Zentralarchiv zur Erforschung der deutsch-jüdischen Geschichte, beide mit Sitz in Heidelberg – auf freiwilliger Basis unterstützen.

(2) Die Förderung der Hochschule für Jüdische Studien erfolgt derzeit mit einem Bundesanteil von 30 Prozent im Einvernehmen mit den Ländern.

(3) Das Zentralarchiv wird vom Bund institutionell gefördert auf der Grundlage der vorgelegten Wirtschaftspläne.

(4) In beiden Fällen handelt es sich um vom Bund jährlich festzulegende Zuwendungen im Sinne des Bundeshaushaltsrechts nach den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers.


Artikel 6 - Ausschluß weiterer Leistungen

(1) Der Zentralrat der Juden in Deutschland wird über die in Artikel 2 und 5 gewährten Leistungen hinaus keine weiteren finanziellen Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland herantragen.

(2) Auf besonderer Grundlage mögliche oder bestehende Leistungen an die jüdische Gemeinschaft auf Bundesebene bleiben durch diesen Vertrag unberührt, insbesondere staatliche Leistungen für die Integration jüdischer Zuwanderer aus den GUS-Staaten und für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vom 21. Juni 1957.


Artikel 7 - Vertragsanpassung

Die Vertragsschließenden sind sich bewußt, daß die Festlegung der finanziellen Leistungen dieses Vertrages auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse erfolgt. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse werden sich die Vertragsschließenden um eine angemessene Anpassung bemühen.


Artikel 8 - Freundschaftsklausel

Die Vertragsschließenden werden etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages in freundschaftlicher Weise beseitigen.


Artikel 9 - Zustimmung des Deutschen Bundestages, Inkrafttreten

(1) Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.

(2) Er tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, mit dem diesem Vertrag zugestimmt wird, in Kraft.


Verweise

Fußnoten

  1. Ad-Hoc-News.de, 16. Oktober 2008: Bundestag beschließt höhere Leistungen für Zentralrat der Juden (Archiviert bei waybackmachine.org)
  2. Deutschlandradio Kultur, 30. November 2011: Staatliche Finanzhilfe für Zentralrat der Juden verdoppelt. Mehr Unterstützung für jüdische Arbeit und Integration. Die Bundesregierung will ihre Finanzhilfe für den Zentralrat der Juden in Deutschland verdoppeln. Beide Seiten haben einen neuen Staatsvertrag unterzeichnet. Demnach bekommt der Zentralrat künftig zehn Millionen Euro jährlich. Dessen Präsident Dieter Graumann verwies auf die gewachsenen Aufgaben des Verbands — etwa bei der Integration von Zuwanderern, der Ausbildung von Rabbinern und der Jugendarbeit. (Archiviert bei WebCite® )
  3. Zentralrat der Juden, 30. November 2011: Presseerklärung zum Staatsvertrag
  4. Bundesminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, der Zentralrat der Juden müsse sich wachsenden Herausforderungen stellen. „Auch der gestiegene Antisemitismus in der Gesellschaft gibt mir Anlass zur Sorge.“ Die jüdischen Bürger sollten sich in der BRD sicher und geborgen fühlen. „Wer unsere jüdischen Bürger bedroht, der bedroht uns alle. Auch daher sei ihm die Erhöhung der Staatsleistung ein wichtiges Anliegen.“ Zentralratspräsident Josef Schuster sprach von einem „guten Tag für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland“. Mit den gestiegenen Mittel könnten wichtige Projekte verwirklicht werden, um das jüdische Leben in Deutschland zu stärken. „Dem wachsenden Antisemitismus wollen wir vor allem durch Aktivitäten im Bildungsbereich begegnen.“ Dazu gehörten besonders der Ausbau der Bildungs- und Kulturarbeit des Zentralrats.